Für wen ist das Winternotprogramm da?

Obwohl noch Sommer ist, wird schon über das Winternotprogramm für Obdachlose in Hamburg diskutiert – es geht um den Umgang mit Arbeitsmigranten aus Osteuropa. Während das Diakonische Werk eine „Unterbringungspflicht“ für alle sieht, äußert sich die SPD-Fraktion dazu differenzierter:

„Das Winternotprogramm ist ein Erfrierungsschutz für alle Obdachlosen, die hier in der Stadt leben. Es darf nicht zu einer Ersatzunterkunft für Menschen werden, die unter falschen Voraussetzungen von Schleusern und Ausbeutern in die Stadt gelockt werden“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ksenija Bekeris.

Bekeris weiter: „Wir können nicht tatenlos zusehen, wie verantwortungslose Arbeitgeber und Menschenhändler ihre ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse mit dem Hinweis auf günstige Wohnunterkünfte rechtfertigen und den schlechten Informationsstand der Menschen über ihre Rechte ausnutzen.“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte deshalb im Januar 2012 unter anderem die Einrichtung eines Runden Tisches „Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt“ vorgeschlagen, der unter Einbeziehung von Beratungsstellen, Gewerkschaften, Kammern und dem Zoll Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und jede Form des Menschenhandels in Hamburg erarbeiten soll (Drs. 20/2965). Die Vorarbeiten hierzu haben bereits begonnen. Darüber hinaus ist bereits die Schaffung einer Beratungsstelle für mobile europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt. Diese ist dringend erforderlich, um die Menschen über ihre Rechte und Perspektiven aufzuklären.

Bekeris: „Wir befürworten ausdrücklich die Mobilität der Menschen innerhalb der EU. Dort, wo Arbeitsmigration allerdings scheitert und in echte soziale Verelendung mündet, muss auch geholfen werden. Die Abklärung sozialer Rechte und der Perspektive gehört selbstverständlich dazu. Die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland ist dabei eine Option.“

Diakonie-Vorstand Gabi Brasch sagt: „Jeder Mensch, der in Hamburg obdachlos wird, muss vor dem Erfrieren geschützt werden, egal woher er kommt und wielange er in Hamburg bleibt. Der Plan der Sozialbehörde, Osteuropäern den Zugang zum Winternotprogramm zu erschweren, ist auch rechtlich äußerst fragwürdig: Obdachlosigkeit bedeutet automatisch eine Gefahr für Leib und Leben. Deswegen besteht für Hamburg eine Unterbringungspflicht – unabhängig vom Pass oder dem Lebensmittelpunkt. Dieser Verpflichtung kann und darf sich Hamburg nicht entziehen.“

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