Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen; ob die Bank Beschwerde erhebt, ist offen.
Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr wird eine weitere Überziehung „geduldet“. Der Zinssatz für diese „geduldete Überziehung“ ist besonders hoch, bei der Commerzbank liegt er zurzeit bei stolzen 18,74 Prozent pro Jahr und damit im Spitzenfeld. Das Geldhaus verlangte darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten.
Die Commerzbank bezeichnet dies als „risikoadäquate Kostenstruktur“ und meint, wer sein Dispolimit überziehe, sei eben ein besonders wackeliger Kunde und müsse daher mehr bezahlen. „Wir nennen es unerträglich und sozial diskriminierend, wenn vermeintlich Ärmere noch einmal extra zur Kasse gebeten werden“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Mit Zähnen und Klauen verteidigte die mit Staatshilfe in Milliardenhöhe unterstützte Bank ihre Praxis und gab eigens zur Rechtfertigung dieser Gebührenschinderei eine Marktforschungsstudie in Auftrag“, berichtet Hörmann. Doch das Gericht stellte fest, dass die Ausführung einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung“ keinen besonderen Aufwand darstelle. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten. Die Prüfung, ob eine Überweisung zu Lasten eines Kontos ausgeführt werde, liege allein im Interesse der Bank. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig.
Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gelte auch für 3 Jahre rückwirkend.