Frauenquote für Hamburgs Seniorenbeiräte

Ein neues Gesetz soll die Mitwirkung älterer Menschen stärken: Der Senatsentwurf sieht eine breitere Bürgerbeteiligung, Geschlechterquote und Vertretung von Migrantinnen und Migranten in der Seniorenarbeit vor.

Der Senat hat den Entwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetzes beschlossen, das die Zusammenarbeit und Rechte von Seniorenvertretungen regelt, eine breite Bürgerbeteiligung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die Berücksichtigung von älteren Menschen mit Migrantionshintergrund vorsieht. Damit werden die seit den 70er Jahren bestehenden Beteiligungsrechte älterer Menschen in Hamburg an die veränderten Lebensverhältnisse angepasst und erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

„Wir schaffen einen modernen Rahmen, um die vielfältigen Erfahrungen der Älteren für das Gemeinwohl zu nutzen. Das ist eine Chance für ein gelungenes Zusammenleben der Generationen. Das Gesetz verleiht auch denen eine Stimme, denen die Teilhabe an der Gesellschaft, z.B. durch ihre Pflegebedürftigkeit, schwer fällt“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Die Zusammensetzung der Seniorenbeiräte auf Bezirks- und Landesebene soll die unterschiedlichen Lebenslagen von Seniorinnen und Senioren widerspiegeln und hinsichtlich der Erfahrungen, Interessen und Kenntnisse der Mitglieder eine wirkungsvolle Vertretung der Belange der älteren Menschen gewährleisten. Die Beteiligung der Beiräte bezieht sich nach der Neuregelung aber nicht mehr nur auf Belange der älteren Generation, sondern künftig auch auf Fragen des Zusammenlebens der Generationen. Das Seniorenmitwirkungsgesetz bildet damit den Rahmen für die aktive Mitwirkung Älterer in einer generationengerechten Stadt.

Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Die Vertretung von Senioreninteressen soll eine starke Legitimation bekommen. Dazu sehen wir ein Stück direkte Demokratie, ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Beiräten und die verpflichtende Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund vor.“

Das Seniorenmitwirkungsgesetz, das in Kürze unter www.hamburg.de/senioren zum Download zur Verfügung steht, enthält folgende Schwerpunkte:

• Die bewährte Struktur aus Seniorendelegiertenversammlungen und Bezirks-Seniorenbeiräten auf Bezirksebene und dem Landes-Seniorenbeirat auf gesamtstädtischer Ebene wird beibehalten.

• Für die ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in den Seniorenbeiräten wird eine Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent eingeführt. Außerdem müssen in jedem Seniorenbeirat mindestens eine Frau und ein Mann mit Migrationshintergrund vertreten sein.

• Um die demokratische Basis für die gesetzlich verankerte Mitwirkung der Senioren in Hamburg zu verbessern, wird eine breitere Bürgerbeteiligung angestrebt. Organisationen und Gruppen, die Seniorendelegierte in die Delegiertenversammlung in den Bezirken entsenden können, werden breiter und offener definiert als bisher. Zusätzlich eingeführt wird die Möglichkeit durch Unterstützung von mindestens 20 Seniorinnen oder Senioren aus dem jeweiligen Bezirk Delegierte oder Delegierter zu werden.

• Die Delegiertenversammlung wählt elf Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren in den Bezirks-Seniorenbeirat. Neu ist die Möglichkeit, auf Vorschlag der Gewählten bis zu acht weitere Mitglieder vom Bezirksamt berufen zu lassen. Kriterium für die Berufung ist dabei die gewünschte Breite der Zusammensetzung des Bezirks-Seniorenbeirats nach unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen – insbesondere Frauen/Männer und Migrationshintergrund – sowie die für die Arbeit erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse.

• Der Bezirks-Seniorenbeirat soll künftig die jeweilige Seniorendelegiertenversammlung im Rahmen von Bürgerbeteiligung aktiv einbeziehen, wenn auf diese Weise Seniorinnen und Senioren an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen beteiligt werden.

• Die Mitwirkung in den Ausschüssen der Bezirksversammlung wird auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dem Bezirks-Seniorenbeirat wird das Recht zur Mitwirkung und Mitarbeit als Sachkundige oder Betroffene in den Ausschüssen der Bezirksversammlung eingeräumt.

• Die Mehrheit des Landes-Seniorenbeirates wird aus gewählten Mitgliedern bestehen; die Bezirks-Seniorenbeiräte entsenden je ein Mitglied in den Landes-Seniorenbeirat. Zwei Mitglieder – eine Frau und ein Mann – werden gezielt als Vertretung der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund auf Vorschlag des Integrationsbeirates von der zuständigen Behörde berufen. Weitere sechs Mitglieder werden durch die Gewählten zur Optimierung der Zusammensetzung des Landes-Seniorenbeirates berufen.

• Der Tätigkeitsbericht des Landes-Seniorenbeirates wird mindestens alle zwei Jahre dem Senat vorgelegt, der ihn an die Bürgerschaft weiterleitet. Auf diese Weise beraten und unterstützen die Seniorenvertretungen den Senat und die Bürgerschaft in seniorenpolitischen Fragen.

Für den Hintergrund

Fast 430.000 Hamburger Bürgerinnen und Bürger, also rund ein Viertel der in Hamburg lebenden Menschen, sind 60 Jahre und älter. Dieser Anteil älterer Menschen wird in Hamburg mittelfristig zunehmen, nach heutigem Kenntnisstand aber langsamer als in anderen Städten und Gemeinden. So wird sich nach den derzeitigen Vorausberechnungen der Anteil der Seniorinnen und Senioren bis zum Jahr 2030 auf rund 30 Prozent der Hamburger Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Über 500 Seniorinnen und Senioren engagieren sich derzeit als Delegierte in den Seniorendelegiertenversammlungen auf Bezirksebene. Davon wurden 105 in die sieben Bezirks-Seniorenbeiräte gewählt (jeweils 15). Jeder Bezirks-Seniorenbeirat entsendet ein Mitglied in den Landes-Seniorenbeirat, in den nach derzeitiger Regelung zusätzliche acht Mitglieder durch den jeweiligen Präses der für Seniorenpolitik zuständigen Behörde berufen werden.

Über ihre Arbeit informieren die Seniorenbeiräte selbst unter www.lsb-hamburg.de.

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