Kulturbehörde fördert in diesem Jahr 13 neue Projekte aus der inklusiven Kunstszene mit insgesamt 101.000 Euro
Hamburg fördert bundesweit als einziges Kulturministerium mit eigenem Referat und Budget bereits seit über 25 Jahren inklusive Kulturprojekte. Eine Jury hat jetzt über die Vergabe der Fördermittel für 2017 entschieden: Die Kulturbehörde unterstützt insgesamt 13 Kulturprojekte unterschiedlicher Genres mit insgesamt 91.000 Euro. Mittel aus der Kultur- und Tourismustaxe ermöglichen das inklusive Festival „Grenzen sind relativ“. Strukturbildende Maßnahmen wie die Durchführung von Audiodeskriptionen an Hamburger Theatern und die Übersetzung von Theaterstücken in die Gebärdensprache werden darüber hinaus gefördert.
Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Inklusion steht für die Kulturbehörde nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor acht Jahren im Fokus. Durch die kontinuierliche Förderung inklusiver Kulturprojekte seit mehr als 25 Jahren hat sich eine sehr lebendige Kulturszene entwickelt. Die spannenden Kooperationen beweisen, dass die Kulturprojekte von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen längst einen festen Platz in der vielfältigen Kulturszene Hamburgs haben.“
18 Anträge auf Förderung aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Festivals wurden für 2017 eingereicht. Ein Gremium hat daraus 13 Projekte als förderwürdig ausgewählt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Theater- und Tanzproduktionen. Darunter gibt es Kooperationen zwischen Kulturorten wie dem Thalia Theater, Kampnagel und dem Goldbekhaus mit den inklusiv arbeitenden freien Theater- und Tanzensembles.
Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 25 Jahren hat sich in Hamburg eine lebendige und spartenübergreifende inklusive Kulturszene entwickelt, die untereinander gut vernetzt ist. Ziel der Förderung ist es, Gemeinschaftsprojekte von Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Behinderungen zu unterstützen, die Weiterentwicklung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen zu fördern und Kooperationen von Kultureinrichtungen oder Trägern verschiedener Maßnahmen der Behinderteneinrichtungen mit Künstlerinnen und Künstlern zu initiieren. Durch strukturbildende Maßnahmen werden außerdem die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention kontinuierlich umgesetzt.
