FDP-Mann muss allein schrubben

PUTZEN.jpegWomöglich muss FDP-Chef Müller-Sönksen den Jungfernstieg nun allein schrubben: Ein-Euro-Jobber dürfen nicht zur Reinigung öffentlicher Plätze eingesetzt werden, kommentiert der DGB einen entsprechenden Vorschlag, den der FDP-Mann in der BILD gemacht hatte. Ein solcher Einsatz verstoße nämlich gegen die einschlägigen Regeln und Gesetze.

Der Senat billigt nicht nur den missbräuchlichen Umgang mit Ein-Euro-Jobs, er fördert ihn sogar, kritisiert der DGB Hamburg und fordert Senat und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit auf, die im SGB II für den Einsatz von Ein-Euro-Kräften verankerten Kriterien „zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse“ einzuhalten und nicht nach eigenem Gusto passend zu machen.

In BILD hatte ein Sprecher der Wirtschaftsbehörde heute in Aussicht gestellt, dass nach interner Abklärung demnächst auch Hartz IV-Empfänger für die Reinigung des Jungfernstiegs in Frage kommen könnten, wie es FDP-Mann Sönksen vorgeschlagen hatte. Dem DGB Hamburg liegt zudem die Aussage eines Langzeitarbeitslosen vor, dem als Ein-Euro-Job die Reinigung von U-Bahn-Waggons bei der Hochbahn angeboten wurde.

Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg: „Für diese Tätigkeiten dürfen Ein-Euro-Jobber nicht eingesetzt werden, da dies keine – wie vom Gesetz vorgesehen – zusätzlichen Aufgaben sind. Wenn diese Praxis weiter um sich greift, werden Beschäftigte, die bisher regulär angestellt waren für Reinigungstätigkeiten, durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern verdrängt und arbeitslos. Sie finden sich dann unter Umständen nach einem Jahr
Arbeitslosigkeit auf ihrem alten Arbeitsplatz wieder – allerdings als Ein-Euro-Jobber.“

Die Stadt missbrauche wehrlose Arbeitslose als billige Arbeitskräfte für Regelaufgaben und spare auf ihrem Rücken Personalkosten für die notwendigen Reinigungsarbeiten.

Bereits im Zusammenhang mit den sogenannten Ein-Euro-Praktikanten, die während der WM bei der Stadtreinigung als Straßenkehrer mit dem Besen unterwegs waren, hatte der Senat das SGB II verdreht angewandt und damit Arbeitslosen sowie Sozialkassen geschadet.

Der Senat berief sich auf die Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante nach § 16 Abs. 3, erfüllte aber nicht einmal die dort verankerten Kriterien: Danach müsste das Praktikum der Ein-Euro-Jobber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Für die Ein-Euro-Praktikanten, die zeitlich befristet für die WM als Straßenfeger eingesetzt wurden, wurden jedoch keine
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, und sie erhielten kein reguläres Entgelt.

Doch selbst, wenn für Ein-Euro-Praktikanten Sozialversicherungsbeiträge entrichtet würden, entspricht Straßenfegen und -schrubben nicht den Kriterien der „Arbeitsgelegenheit – Entgeltvariante“. In den von den Behörden selbst verwandten Arbeithilfen zum SGB II steht: „Diese Variante sollte für besondere Einsatzfelder (z.B. soziale Wirtschaftsbetriebe) und /oder spezifische Zielgruppen bewilligt werden. Die Chancen auf eine dauerhafte
berufliche Integration sollten in besonderem Maß verbessert werden. … Wettbewerbsverzerrungen und sonstige Nachteile für die private Wirtschaft sind zu vermeiden.“

„Alle Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik sollten der Eingliederung der Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt dienen! Wie man durch Fegen und Schrubben seine Chance auf berufliche Integration in besonderem Maße verbessern kann, bleibt aber wohl selbst dem Gutwilligsten verschlossen“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. „Es ist eine einzige Verhohnepipelung der betroffenen Langzeitarbeitslosen, die dringend echte Perspektiven bräuchten, um ihre Lage zu überwinden. Wir fordern Senat und die Behörde für Wirtschaft
und Arbeit auf, sofort von der Praxis Abstand zu nehmen, Ein-Euro-Jobber in Regelbereichen einzusetzen und damit der Verdrängung regulärer Beschäftigung Vorschub zu leisten. „

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