Falsche Sturmflutwarnung: Senat lehnt Verantwortung ab

Bei der Sturmflut „Tilo“ am 9. November veröffentlichte das Stadtportal www.hamburg.de zum wiederholten Mal eine fehlerhafte Warnmeldung mit zu niedrigen Wasserstandsangaben. Infolge des Hochwassers wurden zahlreiche private PKW im Bereich Fischmarkt und der Hafencity überflutet. Der Senat lehnt die Verantwortung für die Falschmeldung und deren Folgen ab, wie eine kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Carola Veit ergab.

Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie hatte am 9. November vor einer schweren Sturmflut mit einem möglichen Wasserstand von 3,00 m bis 3,50 m über dem mittleren Hochwasser gewarnt. Laut hamburg.de sollte das Hochwasser aber nur 2,50 Meter bis 3,00 Meter über dem mittleren Hochwasser eintreffen. Der Fischmarkt auf St. Pauli würde erst ab 3,50 Meter über dem mittleren Hochwasser unter Wasser stehen.

Diese Meldung war falsch – wie der Senat nun einräumte. Tatsächlich muss auf dem Fischmarkt bereits ab einem Wasserstand von 1,40 m über dem MHW mit Überflutungen gerechnet werden. „Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über die Meldung auf hamburg.de suggeriert, daß nur für den Fall, dass das Wasser die vorhergesagte Höhe übersteige, eine Gefährdung für den Fischmarkt vorliege – während in Wahrheit längst klar war, dass der Fischmarkt geflutet würde,“ so Carola Veit.

In der Antwort räumt der Senat diesen Fehler ein, erklärt sich aber für „nicht verantwortlich“. Dies befremdet, da es sich um das offizielle Stadtportal handelt. Unter anderem werden dort Gesetzestexte und Informationen zu Verwaltungsvorgängen in Hamburg veröffentlicht. Carola Veit: „In diesem Fall kamen ’nur‘ abgestellte Autos zu Schaden. Beim nächsten Mal könnten Menschenleben gefährdet werden!“

3 Gedanken zu „Falsche Sturmflutwarnung: Senat lehnt Verantwortung ab“

  1. das stadtportal wurde schon vor etlichen Jahren an die Hamburg.de GmbH & Co. KG verkauft worden. (Handelsregister Hamburg: HRA 98782)

    Persönlich haftende Gesellschafterin ist die hamburg.de Beteiligungs GmbH
    (Handelsregister Hamburg: HR B 850 63)

  2. Aber darum geht es doch gerade, „ich“: In seinem Bemühen, alles zu Geld zu machen, gibt dieser Senat sämtliche Kontrollen aus der Hand. Ich weiß nicht, ob Sie auch mit einem so lockeren Verweis auf das Handelsregister reagiert hätten, wenn am Fischmarkt jemand ertrunken wäre? Und, übrigens: Der Verkauf fand nicht „vor Jahren“ statt, sondern vor einem Jahr. Beim zitierten Fall aus 2006 war die Stadt durchaus noch Eigentümerin!

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