Experten zerpflücken Strafvollzugsgesetz

Das ging in die Hose, Herr Lüdemann: In der Sachverständigen-Anhörung des Rechtsausschusses der Bürgerschaft wurde der Senatsentwurf von den Experten einhellig abgelehnt. SPD und GAL fordern, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat nach dem überwiegend kritischen Expertenurteil zum Strafvollzugsgesetz den CDU-Senat aufgefordert, den Senatsentwurf zurückzuziehen und „grundlegend zu überarbeiten“. Zehn Fachleute hatten in der Sachverständigen-Anhörung des Rechtsausschusses bis in die Nacht über den Gesetzentwurf des Senats beraten. Dabei hätten selbst die fünf von der CDU benannten Experten teilweise erheblichen Änderungsbedarf festgestellt.

„Beim Strafvollzug geht es um einen sensiblen Kernbereich staatlicher Hoheitsgewalt. Verfassungsrechtliche Risiken sind hier nicht zu akzeptieren – der Senat will solche Risiken aber billigend in Kauf nehmen“, sagte der Fachsprecher für Justizpolitik in der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rolf-Dieter Klooß. SPD-Innenexperte Andreas Dressel bezeichnete den Gesetzentwurf als „an vielen Stellen frei von jedem Fachverstand. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der unsägliche Ex-Senator Kusch hier noch die Feder geführt hat. Offenbar weht in der Behörde von Justizsenator Lüdemann immer noch der Geist von dessen Amtsvorgänger.“

Der Senat setze mit seinem Gesetz seinen Alleingang in der Justizpolitik fort – auch das sei in der Anhörung deutlich geworden. „Der rechtspolitische Kurs wird Hamburg isolieren“, prognostizierte Klooß. Die Zersplitterung des Strafvollzugsrechts in Deutschland werde weiter vorangetrieben.

Ein Gesetzentwurf der SPD-Bürgerschaftsfraktion zum Jugendstrafvollzug, der auf einer gemeinsamen Initiative von neun unterschiedlich regierten Bundesländern beruht, war in der Ausschusssitzung am späten Dienstag auf viel positive Resonanz gestoßen. Dressel und Klooß: „Unser Vorschlag liegt als Alternative auf dem Tisch.“

„Das Gesetz ist verfassungswidrig und atmet Misstrauen gegenüber den Bediensteten. Der Schutz vor Gewalt im Vollzug wird vernachlässigt. Der Senat sollte seinen Gesetzentwurf deswegen zurückziehen“, fordert der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion Dr. Till Steffen.

Mehrere Experten hatten darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht hinreichend der besonderen Lebenslage junger Menschen durch besondere Regelungen für den Jugendvollzug Rechnung trägt. Da das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 31.5.2006 genau dies gefordert hatte, sei absehbar, dass das Gesetz dort durchfallen werde. Erforderlich sei dafür ein Vorlagebeschluss eines Jugendrichters zum Bundesverfassungsgericht in einem entsprechenden Einzelfall.

Insbesondere die von der CDU benannten Praktikerinnen und Praktiker kritisierten, dass die Regelungen über Lockerungen und die Verlegung in den offenen Vollzug viel zu eng seien. Der Senat solle vielmehr den Mitarbeitern im Vollzug vertrauen, dass sie sehr darauf achten, dass Gefahren für die Bevölkerung ausgeschlossen werden. Durch die enge Fassung der Regelungen sei eine sinnvolle Entlassungsvorbereitung unmöglich. Durch unvorbereitete Entlassungen sei die Gefahr neuer Straftaten deutlich erhöht.

Auf übereinstimmende Kritik stieß auch das Fehlen jeglicher Regelungen zum Schutz der Bediensteten und auch der Gefangenen vor anderen Gefangenen. Gewarnt wurde insbesondere vor der Überbetonung des geschlossenen Vollzugs und der Beibehaltung der Saalunterbringung. Steffen: „Wer nach den Vorfällen von Siegburg und Wiesbaden vor dem Thema Gewalt im Vollzug die Augen verschließt, handelt unverantwortlich.“

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