EU-Parlament stärkt EU-Klimaziele

Anlässlich der Entscheidung des EU-Parlaments zu den Energie- und Klimazielen der EU für das Jahr 2030 erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Der Beschluss des EU-Parlaments ist das richtige Signal in der Debatte um die Klimaziele für 2030. Wir brauchen ambitionierte und verbindliche Vorgaben für Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz über das Jahr 2020 hinaus.

Das Parlament setzt sich mit diesem Beschluss eindeutig von den Vorschlägen der EU-Kommission vom 22. Januar ab. Die Kommission riskiert mit ihrem Vorschlag, diesen bewährten Dreiklang aufzuweichen und die Entwicklung zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft bis 2050 auszubremsen.

Verbindliche und ambitionierte Ziele, vor allem für mehr Energieeffizienz, sind für den sozial-ökologischen Umbau der gesamten Wirtschaft unverzichtbar. Denn nur so entsteht Planungs- und Investitionssicherheit für neue Innovationen – dies ist eine Voraussetzung für die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und darüber hinaus für den Aufbau neuer Beschäftigung und Wertschöpfung.

Die Bundesregierung muss sich bei den Treffen des Europäischen Rates im März dafür einsetzen, dass die Trias von Treibhausgasminderung, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz mit verbindlichen Zielen hinterlegt wird. Dies ist auch eine Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit entlang der Wertschöpfungsketten.“

Zusatzinfo:
Das EU-Parlament hat am Mittwoch beschlossen, sich für die Weiterentwicklung der Zieltrias Treibhausgasminderung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz einzusetzen und die Ziele verbindlich festzuschreiben. Die Vorteile der Interaktion dieser drei Ziele sollten verstärkt genutzt werden.
Die EU-Kommission hatte Anfang Januar vorgeschlagen, das Treibhausgasminderungsziel von 40 Prozent festzuschreiben und davon die Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz abzuleiten. Das Ziel für erneuerbare Energien von 27 Prozent solle zwar verbindlich sein, jedoch nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten. Dem Ziel für Energieeffizienz wurde keine Verbindlichkeit zugeordnet.

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