Der Senat hat gestern die Anpassung des Hochschulzulassungsgesetzes an die gegenwärtige Situation der in Hamburg Schutz suchenden studierfähigen Flüchtlinge beschlossen. Mit dieser Weichenstellung wird zugleich die rechtliche Zulassungssituation der Länder harmonisiert.
Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Durch diese Gesetzesänderung haben geflüchtete Studieninteressierte nun eine größere Chance, einen Studienplatz in Hamburg zu bekommen. Wir möchten kluge Köpfe schnell aus den Unterbringungen in Seminare und Hörsäle bekommen, damit ihre Integration in unsere Gesellschaft gut gelingt. Durch unser drei Millionen starkes Sonderprogramm für Beratungsstellen, Mentoring-Programme und Sprachkurse haben wir niedrigschwellige Angebote gemacht, die einen ersten Kontakt mit dem Hochschulsystem möglich machen. Diesen Ansatz führen wir jetzt konsequent weiter, indem wir das Hochschulzulassungsgesetz innerhalb der bestehenden Quote anpassen.“
Unter Beibehaltung der Höhe der Zulassungsquote (10 Prozent) für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht den deutschen Staatsangehörigen gleich gestellt sind, soll zukünftig die Studienplatzvergabe im Falle eines Bewerbungsüberhanges um die Möglichkeit ergänzt werden, dass neben der Leistung (Eignung, Motivation) auch besondere Umstände, die für ein Studium an einer hamburgischen Hochschule sprechen, berücksichtigt werden. Die Konkretisierung der gesetzlich aufgeführten zusätzlichen Kriterien und die Entscheidung darüber, wer an den Hamburgischen Hochschulen einen Studienplatz erhält, wird von den Hochschulen in Eigenregie verantwortet.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, gut vorgebildeten Flüchtlingen mit Bleibeperspektive durch eine Berücksichtigung individueller oder gruppenspezifischer Aspekte bei der Zulassung zu einem Studium an den hamburgischen Hochschulen zu unterstützen und diese später besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig sollen gut qualifizierte Frauen mit Bleibeperspektive, die in ihrem Herkunftsland keine oder nur beschränkte Studienzulassungsmöglichkeiten haben, unterstützt werden.