Erhaltungsverordnung für historisches Bauernhaus?

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung zum Schutz des historischen Bauernhauses in der Meiendorfer Straße 89. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde von der Bezirksversammlung in ihrer letzten Sitzung einstimmig beschlossen.

„Das als denkmalwürdig eingestufte historische Bauernhaus soll auf diese Weise gesichert und damit der typische Charakter Meiendorfs erhalten werden. Auch vor nachteiliger Veränderung durch milieuschädigende Bebauung soll das Ortsbild so bewahrt werden. Denn wegen seiner exponierten Lage direkt an der Meiendorfer Straße prägt diese ehemalige Hofanlage das Bild des Meiendorfer Ortskerns in ganz außerordentlicher Weise“, sagt Ole Buschhüter, Rahlstedter SPD-Bezirksabgeordneter.

Schon einmal, im April, hatte die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung beantragt, das Gebäude durch Festsetzung eines städtebaulichen Erhaltungsbereichs zu sichern. Doch der Antrag fand keine Mehrheit, die CDU-Fraktion überwies ihn zunächst in den Planungsausschuss, um ihn dann dort abzulehnen. Ende Juni brachte dann der Senat selbst das Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnung ins Spiel, um historische Gebäude vor dem Abriss zu schützen.

„Dies hat die CDU-Fraktion offenbar zum Umdenken bewogen. Sie muss sich aber den Vorwurf gefallen lassen, wertvolle Zeit verschenkt zu haben“, meint Buschhüter.

Nicht durchsetzten konnte sich die Bezirksversammlung mit der vom Planungsausschuss geforderten förmlichen Unterschutzstellung des Bauernhauses als Denkmal. Zwar ist das Gebäude in die Liste der erkannten Denkmäler eingetragen, eine förmliche Unterschutzstellung lehnt die zuständige Kulturbehörde wegen der angeblichen Sanierungsbedürftigkeit jedoch ab. Es sei dem gegenwärtigen Eigentümer wirtschaftlich nicht
zumutbar, die Kosten für eine Sanierung des Gebäudes zu tragen, teilte sie der Bezirksversammlung kürzlich mit.

„Die vornehmste Aufgabe des Denkmalschutzamtes sollte es doch sein, Denkmäler zu schützen. Da sie in diesem Fall eine Unterschutzstellung ablehnt, ist nun der Bezirk gefordert. Der Erlass der städtebaulichen Erhaltungsverordnung muss deshalb zügig vorbereitet werden“, meint Buschhüter.

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