Die Bilanz nach dem ersten Jahr Hamburger Anerkennungsgesetz fällt positiv aus. Die Zahlen zeigen, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer mit wertvollen Qualifikationen nach Hamburg kommen, die zur Deckung des Fachkräftebedarfs auf dem Hamburger Arbeitsmarkt gebraucht und nachgefragt sind.
Deshalb hat Hamburg im letzten Jahr Hamburg als erstes Bundesland ein Landesanerkennungsgesetz vorgelegt. Seither konnten die jeweils zuständigen Stellen in gut 80 verschiedenen Berufen über 800 Anerkennungen feststellen.
Das Hamburger Landesanerkennungsgesetz zeichnet sich dadurch aus, da in ihm ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren geboten wird. Flankierend wurde zur Unterstützung der Anerkennungssuchenden mit dem Hamburger Stipendienprogramm eine unbürokratische, finanzielle Hilfestruktur geschaffen.
Senator Scheele: „Das Anerkennungsgesetz leistet einerseits einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und ist andererseits ein wichtiges Signal und eine Aufforderung an Zuwanderinnen und Zuwanderer: Wir brauchen Ihre Qualifikationen und Ihre Erfahrungen. Besonders deutlich wird das bereits in Berufsfeldern mit Engpässen, wie z.B. im Gesundheitsbereich. Hier konnten aufgrund des Anerkennungsgesetzes und der flankierenden Unterstützungs-Struktur Erfolge erzielt werden“.
Senator Ties Rabe: „Hamburg ist Vorreiter bei der Beratung und Begleitung von Mitbürgern mit ausländischen Berufsabschlüssen. Die Schulbehörde konnte bereits im ersten Jahr rund 270 Anträge von Lehrkräften bescheiden, zusätzlich werden 18 so genannte Weltlehrer jetzt fortgebildet, um in Hamburg erfolgreich zu unterrichten und so ihren Beruf hier ausüben zu können. Die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse ist für die betroffenen Mitbürger ein wichtiges Zeichen der Akzeptanz“.
Das Hamburger Anerkennungsgesetz trat vor gut einem Jahr, am 1. August 2012 in Kraft. Hamburg war damit das erste Bundesland, welches mit dem Hamburgischen Anerkennungsgesetz ein Landesgesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt hat. Damit konnten in Hamburg als erstem Bundesland Anträge auf eine Gleichwertigkeitsprüfung in landesrechtlich geregelten Berufen gestellt werden (s.u., Hintergrund).
In Hamburg gab es seit dem 1. April 2012 mehr als 800 Berufsanerkennungen auf der Grundlage des Bundes- und des Landesrechts. Dabei ist mindestens die Hälfte voll anerkannt. Die mit Abstand meisten Anerkennungen erfolgen im Gesundheitsbereich mit rund 300 Anerkennungen, so z.B. bei Ärzten mit 157 Anerkennungen sowie bei Lehrern mit 269 Anerkennungen.
In der Zuständigkeit der Handelskammer sind 35 Anerkennungen erfolgt, bei der Handwerkskammer waren es 79. Das Anerkennungsgesetz wirkt dort, wo es wirken soll: bei den reglementierten Berufen, in denen man nicht ohne eine staatliche Anerkennung tätig sein darf!
Darüber hinaus wurde mit dem Hamburger Anerkennungsgesetz eine Struktur aufgebaut, die Anerkennungssuchende möglichst frühzeitig und bedarfsgerecht unterstützt. Hierzu zählt der im Hamburger Landeanerkennungsgesetz geschaffene Rechtsanspruch zur Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren, welches für die Antragstellenden oft kompliziert und nicht leicht zu durchschauen ist.
So ist oftmals schon die Suche nach dem Referenzberuf zu den eigenen im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aufwendig genau wie die Suche nach der für diesen Referenzberuf zuständigen Anerkennungs-Stelle. Der Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer, wie z.B. Hessen.
Senator Scheele: „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass das Anerkennungsverfahren kein rein formales „Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren“ ist. Was wir gefordert und umgesetzt haben ist eine bedarfsgerechte Beratung und Verfahrensbegleitung mit dem Anspruch der Integration in den Arbeitsmarkt!“
Hintergrundinformationen
Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes (kurz Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten, das neue Anerkennungsmöglichkeiten und -verfahren vorsieht und wesentlich erleichtert. Das Bundesgesetz verbessert die Anerkennungssituation nur für bundesgesetzlich geregelte Berufe. Für landesrechtlich geregelte Berufe wie Lehrer, Erzieher und Ingenieure fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz. Erforderlich sind daher korrespondierende Landesgesetze, die die gleichen Ansprüche und Verfahren für alle landesrechtlich geregelten Berufe schaffen.
Mit dem Bundesgesetz wird ein allgemeiner Anspruch auf ein individuelles, rechtsstaatlich geordnetes Anerkennungsverfahren für alle Personengruppen mit ausländischem Berufsabschluss unabhängig von der Staatsangehörigkeit für bundesrechtlich geregelte Berufe nach einheitliche Kriterien und Verfahren geschaffen.
Bislang konnten Menschen mit ausländischen Abschlüssen diese auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur unzureichend nutzen, weil Verfahren und Maßstäbe zur Bewertung der ausländischen Qualifikationen fehlten. Dies betrifft eine große Anzahl an Menschen, laut BMBF leben in Deutschland rund 2,9 Millionen Personen mit Migrationshintergrund, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben.
Nunmehr werden die Anerkennungsmöglichkeiten von der Staatsangehörigkeit abgekoppelt. Für viele Berufe entstehen erstmals Anerkennungsmöglichkeiten, z.B. bei den rund 350 Ausbildungsberufen im dualen System, bislang konnten hier nur Spätaussiedler anerkannt werden.
Wird seitens der für die Berufe zuständigen Kammern (zuständige Stellen) festgestellt, dass keine wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden bestehen, wird die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation festgestellt. Dabei wird auch die Berufserfahrung der Antragsteller mit berücksichtigt.
Ziel der erleichterten Anerkennung ist es, qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen, die Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft, Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu fördern, das Qualifikationspotenzial hier lebender Menschen besser zu nutzen und Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
Das Hamburgische Anerkennungsgesetz bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Berufsgruppen: Lehrer, Ingenieure, Architekten, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, Lebensmittelchemiker und den Beruf der Gesundheits- und Pflegeassistenz.
Informationen zur bundesweiten Regelung finden Sie auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de