Erbschaftssteuer: Hamburg muss zustimmen

Morgen steht im Bundesrat die Erbschaftssteuerreform auf der Tagesordnung. Bremen und Berlin haben einen Antrag vorgelegt, dass lesbische und schwule Paare in Lebenspartnerschaften beim Erben die gleiche Steuerklasse erhalten wie heterosexuelle Ehepaare. Die große Koalition will zwar Eheleute und Lebenspartner beim Steuerfreibetrag gleichstellen, nicht aber bei der Steuerklasse. Das würde bedeuten, dass Lebenspartner weiter viel höhere Erbschaftssteuern zu zahlen hätten als Eheleute.

Für die Bundesratsabstimmung haben sich alle Länder bis auf Hamburg festgelegt. Unterstützt Hamburg mit seinen drei Stimmen den Antrag, werden Lebenspartner und Eheleute im Erbschaftsrecht endlich vollkommen gleichgestellt.

Dazu erklärt Farid Müller, Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Es wäre absurd, jetzt Lebenspartnerschaften und Eheleuten den gleichen Freibetrag einzuräumen, aber bei der Steuerklasse die Diskriminierung fortzuschreiben. Ich appelliere an den Senat, morgen im Bundesrat für den Antrag Berlins und Bremens zu stimmen. Lesbische und schwule Beziehungen sind nicht weniger wert, als heterosexuelle Lebensgemeinschaften. Auch in ihnen wird Verantwortung und Fürsorge gelebt. Die Gleichstellung beim Erben wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer völligen Gleichstellung in allen rechtlichen Fragen.“

Müller weist darauf hin, dass erst vor wenigen Tagen die EU-Kommission Deutschland wegen der Benachteiligung der Lebensgemeinschaft gegenüber der Ehe gerügt habe. Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, hatte Ende Januar erklärt, dass die Lebenspartnerschaft der Ehe weitgehend gleichzustellen sei, um europarechtlich konform zu sein. Eine Ungleichbehandlung stelle eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar.

Hintergrund: Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurden schwulen und lesbischen Paaren 2001 von der rot-grünen Bundestagsmehrheit zahlreiche Pflichten und Rechte, darunter das Erbrecht, eingeräumt. Die Gleichstellung in steuerrechtlichen Fragen ist von der Zustimmung des Bundesrats abhängig. Bislang lehnte der von CDU-Ländern dominierte Bundesrat jegliche Änderung ab.

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