Erneut hat E.on Hanse jetzt einen Zahlungsprozess gegen einen Widerspruchskunden verloren. Das Amtsgericht Hamburg-Altona wies eine Klage des Gasversorgers auf Zahlung eines – vermeintlich – rückständigen Betrages von 1.353 Euro zurück (Urteil vom 27.8.2009, Aktenzeichen 317C C 25/09). Die Begründung des Urteils ist eindeutig und knapp: „Die Preisänderungsklausel ist nicht hinreichend klar und verständlich und benachteiligt den Beklagten unangemessen“.
Nach einem entsprechenden Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 31. Juli 2009 ist dies nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg eine erneute Ohrfeige für den Versorger. „E.on Hanse ist nicht lernfähig ist und führt aussichtslose Prozesse weiter, statt endlich sämtliche Mahnbescheide und Zahlungsklagen gegen Widerspruchskunden zurückzunehmen. Wer nicht lernen will…“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.