Energieeinsparverordnung im Klartext

Die neue Energieeinsparverordnung im Klartext
Vortrag, Chat und Hotline der Verbraucherzentrale

Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit ihr soll der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser bei Alt- und Neubauten weiter gesenkt werden. Verbesserte Wärmedämmung, eine effiziente Anlagentechnik und der Einsatz von erneuerbaren Energien sind zum Erreichen dieses Zieles vorgesehen. In einem Vortrag erläutert der Energieberater Michael Hell die Bedeutung der neuen Vorgaben für Bauherren und Sanierungswillige und gibt Tipps zur Umsetzung.

Mit der novellierten EnEV gelten ab 1. Oktober verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Bei Neubauten muss der Primärenergiebedarf 30 Prozent niedriger sein als bisher zulässig. Der Jahresprimärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Dabei gibt es keine Vorgaben für die energetische Qualität der Einzelbauteile. Wie die Verbrauchsgrenzen erreicht werden, bleibt dem Bauherrn überlassen.

Bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten gilt das zusätzliche Einsparziel von 30 Prozent dagegen für die einzelnen Bauteile, etwa bei der Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches. Alternativ ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass der Primärenergiebedarf und der Wärmeverlust des sanierten Gebäudes das Neubau-Niveau um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet. Darüber hinaus gelten unter Umständen weitreichende Nachrüstverpflichtungen, wie etwa der Austausch von Nachtstromheizungen und die Dämmung von Dachböden.

„Sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik müssen wesentlich verbessert werden“ so der Energieberater Michael Hell von der Verbraucherzentrale Hamburg. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, komme es auf den richtigen Mix an: „Am Anfang der Planung sollte eine individuelle Energieberatung stehen“. Einen allgemeinen Überblick über die neuen Richtwerte und Fördermöglichkeiten gibt der Energieberater in dem Vortrag. Individuelle Fragen können darüber hinaus im Rahmen eines Chats und der Energiehotline der Verbraucherzentrale gestellt werden.

Kostenfreier Vortrag zur neuen EnEV

Zeit: Donnerstag, 1. Oktober 2009, 18.30 – 20.30 Uhr

Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22

Referent: Michael Hell, Dipl.-Phys., Energieberater

Anmeldung: Tel. 24832-250, Fax 24832-290, E-Mail vortraege@vzhh.de.

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