Energie-Betriebsräte für NEIN beim Volksentscheid

Am 30.08.2013 haben sich erstmals 140 Betriebsräte und Vertrauensleute von ver.di, der IG Metall sowie der IG BCE aus der Energiebranche bzw. den energieempfindlichen Anwenderbereichen Hamburgs im Wilhelmsburger Bürgerhaus getroffen, um sich aus Sicht der direkt betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Umsetzung der Energiewende zu positionieren.

Die Betriebsräte und Vertrauensleute bekennen sich ausdrücklich zur Energiewende. Diese muss so gestaltet werden, dass die Zukunft der Energieversorgung nachhaltig ist. Das heißt konkret, die Energieversorgung muss eine umfassende Versorgungssicherheit garantieren, Umwelt und Klima schonen, sozial/tariflich abgesicherte Arbeitsplätze sichern und schaffen sowie kosteneffizient sein.

Die Energiewende wird derzeit durch die Bundesregierung leider so gestaltet, dass sie auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen und von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt wird. Die verursachte Planungsunsicherheit und bundespolitisch unzureichende Koordinierung verursacht nicht nur ein lähmendes Investitionsverhalten, sondern führt auch dazu, dass z.B. modernste Gaskraftwerke von den Energieversorgern runtergefahren und auf Reserve gestellt werden. Die dadurch ausgelösten Folgewirkungen zahlt letztendlich der Verbraucher.

Die Rahmenbedingungen für die Energiewende müssen schnellstmöglich neu justiert werden, damit der Industrie- und Lebensstandort Deutschland keinen Schaden nimmt. Bei der Energiewende geht es um mehr als nur um den Austausch der Energieträger. Die zugrundeliegende Infrastruktur muss umfassend umgebaut werden, damit auch bei den erneuerbaren Energien eine ununterbrochene Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Dazu brauchen wir eine Koordination und Verzahnung verschiedener Maßnahmen.

Neben einer investitionsorientierten Netzregulierung benötigen wir dazu u.a. einen Kapazitätsmarkt, der auch eine Leistungsvorhaltung honoriert, den verstärkten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, den schnellstmöglichen Ausbau von Offshore-Anlagen zur Sicherung der Grundlastfähigkeit, die umfassende Förderung von Speichertechnologien und den Ausbau des Modernisierungsprogramms für Energieeffizienz. Für die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die gesamtgesellschaftliche Risikominimierung ist es unverzichtbar, den direkten Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke als alleinigen Entsorgungsweg im Energiewirtschaftsgesetz verbindlich festzuschreiben.

Die Beschäftigten der Energiebranche sind für eine erfolgreiche Energiewende von zentraler Bedeutung. Deshalb ist neben der Arbeitsplatzsicherheit auch eine umfassende Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten notwendig, damit sie nicht durch den zwangsläufigen Veränderungsprozess ausgegrenzt werden. Dafür müssen entsprechende Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen der BHKW-Technologie, Wartung von Windkraft- und Biogasanlagen, Energieeffizienzberatung sowie der Steuerungsnotwendigkeit von Intelligenten Netzen angeboten werden.

Die Förderung alternativer Energieträger bzw. Energieanbieter darf nicht zum Abbau von tariflichen Standards in der Branche insgesamt führen. Die Arbeitsplätze bei den alternativen Energieanbietern zeichnen sich derzeit leider in starkem Maße dadurch aus, dass branchenübliche Tarifstandards entweder unterschritten werden oder gar nicht existieren. Eine politisch gewollte Wettbewerbsforcierung in der Energiebranche darf jedoch nicht dazu führen, dass der Wettbewerb über Lohndumping stattfindet. Deswegen sind verbindliche Kriterien für die Einhaltung von branchenüblichen Tarifstandards bei der Neuordnung der Energiewende unverzichtbar.

Dadurch werden positive Beispiele, wie z.B. die Durchsetzung von tariflichen Standards bei REpower, gestützt und abgesichert.

Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Beachtung der sozial und industriepolitischen Dimension unerlässlich. Die Ausnahmen der Industrie von den Verpflichtungen im Rahmen der Energiewende müssen in dem notwendigen Maße erfolgen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieempfindlichen Betrieben zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die EEG-Umlage, die Befreiungen aus dem Emissionshandel und von Energiesteuern und -abgaben. Dadurch werden einerseits die Verbraucher nicht weiter belastet und andererseits bleibt die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland erhalten. Die Verbraucher müssen vor der zunehmenden Energiearmut durch die aktuelle Abbildung der gestiegenen Energiekosten in den jeweiligen sozialpoliti- schen Fördersetzen geschützt werden.

Aus Sicht der Betriebsräte und Vertrauensleute ist ein vollständiger Netzrückkauf durch die Stadt Hamburg, so wie es die Initiative „Unser Hamburg – unser Netz“ anstrebt, u.a. aus den nachfolgenden Gründen nicht überzeugend.

Schon nach den geltenden Regelungen ist es so, dass kein Netzbetreiber – ob privat oder öffentlich – bestimmen kann, welcher Strom durch sein Netz fließen darf. Vielmehr gilt schon jetzt für alle Netzbetreiber gleichermaßen, dass Strom aus erneuerbaren Energien jeweils Vorrang hat. Insofern geht von einem vollständigen Netzrückkauf keine zusätzliche Steuerungswirkung für eine nachhaltige Energiewende aus. Auch die Inaussichtstellung sinkender Energiepreise ist wenig realistisch, denn die enormen Finanzierungskosten – 2 Mrd. Euro – werden eher nicht zu sinkenden Strompreisen führen, ggf. aber zusätzliche Kosteneinsparungen beim Personal auslösen. Außerdem gibt es keine Garantie dafür,dass ein Hamburg-eigener Netzbetreiber bei der anstehenden Konzessionsvergabe auch den Zuschlag erhalten würde. Dieses Szenario hätte unkalkulierbare Folgen für die Arbeits– und Ausbildungsplätze.

Für uns Betriebsräte und Vertrauensleute ist jedoch die Absicherung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von herausragender Bedeutung. Dies betrifft u.a. die Sicherung aller Arbeitsplätze, auch der Arbeitsplätze in den verbleibenden Betrieben, den Schutz vor einer Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, den dauerhaften Erhalt der bestehenden Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, die Fortführung der vorhandenen Standortsicherungsverträge sowie der vorhandenen Ausbildungskapazitäten einschließlich der bestehenden Übernahmeregelung sowie die Absicherung notwendiger Investition in die Netze. Diese Aspekte werden, nicht zuletzt aufgrund der Aktivitäten der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Energiebranche, durch die derzeit bestehenden Gesamtregelungen unterstützt.

Wir, die Betriebsräte und Vertrauensleute aus der Energiebranche und den energieempfindlichen Anwendungsbereichen, sprechen uns nicht gegen Rekommunalisierungsmaßnahmen im Grundsatz aus. Aber aus Verantwortung für die Absicherung der Einkommens– und Arbeitsbedingungen in der Energiebranche bzw. in den energieempfindlichen Anwendungsbereichen Hamburgs bitten wir alle wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger um eine entsprechende Unterstützung durch die Ablehnung des Volksentscheides.

Den begonnenen Energiedialog werden wir auch nach dem 22. September fortsetzen, um die Interessen der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der weiteren Gestaltung der Energiewende einzubringen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.