Die Elternkammer hat „Wahlprüfsteine“ für Hamburgs Eltern vorgelegt. Zusammenfassend lässt sich dabei feststellen: Nahezu alles, was die CDU und der Beust-Senat in den vergangenen Jahren durchgesetzt haben, wird rigoros abgelehnt. Hätte die Kammer ihre eigenen Prüfsteine direkt ausgewertet, müsste die Empfehlung daher wohl lauten: Wählen Sie nicht die CDU!
Stellungnahme der Elternkammer Hamburg
Wahlprüfsteine
Die Elternkammer weist daraufhin, dass die Schulpolitik ein Eckpfeiler ist, an dem sich Landespolitik messen lassen muss. Die Kammer begleitet die wesentlichen schulpolitischen Entscheidungen und berät die Bildungsbehörde bei wesentlichen schulrechtlichen Entscheidungen und Normgebungen.
Eine Reihe von Vorschlägen ist in den letzten Jahren unbeachtet geblieben. Die Auswirkungen sind Nachteile für Schülerinnen und Schüler in Hamburg und ihre Eltern. Die Elternkammer stellt nachstehenden Forderungskatalog auf. An der Umsetzung dieser Maßnahmen muss sich die Schulpolitik in Hamburg messen lassen.
1. Die Lernmittelfreiheit ist wiederherzustellen.
2. Vorschulgebühren sind zu streichen, weil sie Familien daran hindern, belastungsfrei ihren Kindern die Vorschulerziehung zukommen zu lassen.
3. In den Grundschulen ist auch in den jetzigen Klassen 2 – 4 die Fehlentscheidung aus dem Jahre 2005 – Erhöhung der Orientierungsfrequenzen auf 27 – zurückzunehmen oder durch Zuweisung von Lehrerstunden für Teilungs- und Förderstunden auszugleichen.
Die Elternkammer beanstandet ganz ausdrücklich, dass die Bildungsbehörde drei Jahrgänge an den Grund-schulen „im Regen stehen lässt“ und ihre Fehlentscheidung aus dem Jahre 2005 nur für die jetzigen Klassen 1 ausgleicht, die nunmehr Orientierungsfrequenzen von 18 bzw. 24 haben.
4. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen sind Regelungen zu schaffen, die ihnen die gebotene Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zugestehen und den ihren Begabungen entsprechenden Schul- und Bildungsabschluss ermöglichen.
Die diesbezüglichen Hamburger Regelungen (LRS-Richtlinie, APO-AS, APO-AH) sind rückständig und benachteiligen die Hamburger Schüler/-innen darüber hinaus gegenüber denen anderer Bundesländer. Eine Überarbeitung u. a. für Nachteilsausgleich und Abweichungen in der Leistungsbewertung ist dringend erforderlich.
Des Weiteren ist der Etat für das Sprachförderkonzept bedarfsgerecht vorzuhalten. Die Vergabekriterien für spezielle Maßnahmen der LRS- und Rechenförderung sind von der Anwendung des KESS-Indexes für allgemeine Maßnahmen für die Sprachförderung zu trennen.
5. Sollten die Stadtteilschulen eingeführt werden, ist sicherzustellen, dass Aussonderungen nicht erneut durch interne Kurssysteme stattfinden und Lernerfolge zwingend deshalb ausbleiben, weil bei schwächeren Schülerinnen und Schülern notwendige Lernanreize fehlen.
Auch sollte alles dafür getan werden um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Problemlagen, Teilleistungsschwächen oder –stärken, mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten schließlich an Sonderschulen weitergereicht werden – und darüber zwangsläufig eine 3. Säule entsteht. Dafür werden zusätzliche Lehrer, Sonderschul-, Sozial- und/oder Diplompädagogenstellen erforderlich sein.
Es ist ebenso sicherzustellen, daß leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler ihren Begabungen gemäß gefordert und gefördert werden.
6. Für die Reduzierung der Gymnasialzeit gilt:
Für das achtjährige Gymnasium ist die Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu beenden, die durch eine vorgesehene 34- Stundenwoche eintritt. Hierzu hat Hamburg nachhaltig und initiativ Vorschläge zur Beschränkung auf ein Kern-Curriculum, zur Reduzierung der Jahreswochenstunden und zur Schaffung einer Kontigentstundentafel vorzulegen.
7. Die geplante Profiloberstufe ist in der vorgesehenen Form abzulehnen. Dieses bezieht sich sowohl auf den Inhalt und das Konzept, als auch auf Umfang mit weiterhin mindestens 34 Unterrichtsstunden.
8. Die Orientierungsfrequenzen der Eingangsklassen weiterführender Schulen sind im Hinblick auf binnendifferenzierten und individualisierten Unterricht deutlich zu reduzieren.
9. Ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen ist gesellschaftlicher Konsens. Diese müssen hinreichend ausgestattet werden. Bisher durchgeführte Kürzungen bei bestehenden Standorten sind zurück zu nehmen.
10. Es liegen noch immer keine Bildungspläne für die Förderschulen und Schulen für Geistigbehinderte vor. Kompetenzorientierte Beschreibungen von Erwartungen, Verbindlichkeiten und Standards sowie die Orientierung an den Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen werden die kontinuierliche Qualitätsentwicklung der Sonderschulen unterstützen und eine Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen wie auch den Ausbau integrativer Beschulungsmöglichkeiten erleichtern.
Eine verlässliche Ganztagsschule an allen Unterrichtstagen ist für die Speziellen Sonderschulen Voraussetzung für eine anschließende Hortbetreuung am Standort der Schulen. Die Ressourcen sind entsprechend vorzuhalten.
11. Elternmitwirkung an allen Schulen, insbesondere an den beruflichen Schulen, ist sicherzustellen. Auf die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Definition der Mindestzahl von Elternratsmitgliedern muss verzichtet werden.
Detaillierte Stellungnahmen zu den Einzelpunkten sind auf der Homepage der Elternkammer veröffentlicht.