Elbvertiefung – es geht voran!

Eine gute Nachricht für Hamburgs Hafen und seine Arbeitsplätze: Mit dem heutigen Beschluss des niedersächsischen Kabinetts liegen nunmehr die Zustimmungen aller drei Länder zur Vertiefung von Unter- und Außenelbe vor.

Frank Horch, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Es war richtig, sich die Zeit für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu nehmen. Die heutige Entscheidung des niedersächsischen Kabinetts zeigt nicht nur, dass eine Fahrrinnenanpassung eine ganze Reihe von Vorteilen für Niederachsen mit sich bringt, sondern sie zeigt auch, dass im Hinblick auf befürchtete Nachteile ein guter Kompromiss gefunden wurde. Mit diesem guten Ergebnis kann jetzt das behördliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden.“ Die Planfeststellungsbehörden erwarten in den nächsten Tagen die schriftliche Einvernehmenserklärung aus Niedersachsen.

Der Ausbau der Fahrrinne ist für die Zukunft des Hafens existenziell. Er trüge auch dazu bei, Gütertransporte von der Straße auf den Wasserweg zu verlagern. Moderne Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,50 Meter sollen so tideabhängig den Hafen nutzen können. Wenn tiefgängige Containerschiffe und Feederverkehre in Zukunft einen Bogen um Hamburg machen, würde im Hafen eine bedrohliche Lage entstehen. Schon jetzt sind immer Schiffe mit einer Stellplatzkapazität von 14 000 Standardcontainern (TEU) unterwegs, auf der Elbe haben aber schon jetzt Schiffe mit einer Kapazität von 8000 bis 9000 TEU Probleme. Rund 150 000 Arbeitsplätze hängen direkt vom Hafen ab.

Die Planfeststellungsbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Freien und Hansestadt Hamburg werden nun die Ergebnisse aus den Einvernehmensgesprächen in den bisher nur im Entwurf vorliegenden Planfeststellungsbeschluss einarbeiten und danach den endgültigen Planfeststellungsbeschluss ausfertigen.

Das weitere Verfahren sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen nach einer entsprechenden öffentlichen Ankündigung dann in den betroffenen Gemeinden zu jedermanns Einsicht ausgelegt wird.

Nach Ablauf der Auslegung kann der Planfeststellungsbeschluss innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gerichtlich angefochten werden. Für eventuelle Klagen ist wegen der Bedeutung des Fahrrinnenausbaus unmittelbar in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel hat das Einvernehmen der niedersächsischen Landesregierung zur Elbvertiefung als „wichtigen Meilenstein für ein Infrastrukturprojekt von nationaler Bedeutung“ begrüßt: „Es ist ein fairer Interessenausgleich gelungen, der allen Belangen und Sorgen auch auf niedersächsischer Seite Rechnung trägt. Letztlich wird die Elbvertiefung nicht nur dem gesamten Norden sondern ganz Deutschland zugute kommen. Nach der Zustimmung aus Kiel freuen wir uns heute über das Einvernehmen aus Hannover. So sieht gute Nachbarschaft zum gegenseitigen Vorteil aus.“

SPD-Wirtschaftsexperte Jan Balcke zeigte sich ebenfalls erfreut: „Das Einver-nehmen des niedersächsischen Kabinetts ist ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unseres Hafens. Wieder zeigt sich: Dran bleiben, ordentliche Vorbereitung, Gespräche führen, besonnenes Agieren statt lautem Getöse – das sorgfältige Arbeiten des Senats hat sich heute erneut ausgezahlt. Die Fragen zur Deichsicherheit und zu den Auswirkungen auf den Obstanbau konn-ten letztlich einvernehmlich geklärt werden. Jetzt geht´s darum, auch die nächsten Schritte zu gehen, damit aus den Plänen schnell Realität wird.“

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