Elbtunnel: Vier freie Röhren ab Februar

Sicherheit im Elbtunnel: Im Februar 2013 soll die Freigabe des 4-Röhren-Betriebs stattfinden.

Die sicherheitstechnische Nachrüstung des Elbtunnels ist überwiegend abgeschlossen, so die Verkehrsbehörde: „Vor einer Verkehrsfreigabe aller 4 Röhren werden sämtliche Anlagenbestandteile und deren reibungsloses Zusammenwirken in der Gesamtanlage zahlreichen Funktionstests unterzogen.

Bei einem dieser Tests zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Rauchabsaugung hat sich ein Abschnitt des Rauchabzugskanals für die Röhre 3 im Betriebsgebäude Süd so stark verformt, dass die erforderliche Dichtigkeit des Abzugskanals nicht mehr gegeben ist. Es handelt sich dabei um einen konischen Kanal aus Stahlblech mit einer Länge von 6 Metern, der den Kanalquerschnitt unmittelbar vor dem Ventilator von 4 x 4 Meter auf 2 x 4 Meter verjüngt.

Um die Sicherheit der gesamten Rauchabzugsanlage und damit des Elbtunnels insgesamt für den späteren Betrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, nicht nur den aufgetretenen Schaden zu beseitigen, sondern auch eine Verstärkung der betroffenen Anlagenteile an den anderen beiden Röhren im südlichen Betriebsgebäude durchzuführen. Die Arbeiten sind umgehend aufgenommen worden; die Stahlelemente für die Verstärkungen der Kanäle werden bereits produziert. Dazu sagt Staatsrat Andreas Rieckhof: „Die Sicherheit im Elbtunnel hat allerhöchste Priorität. Dafür tragen wir die Verantwortung. Da gibt es keine Kompromisse.“

Die vollständige Nachrüstung der Anlagenteile für alle 3 Röhren wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Unmittelbar anschließend werden die Funktionstests im südlichen Tunnelbereich wieder aufgenommen.

Die Verkehrsfreigabe des 4-Röhren-Betriebes erfolgt deshalb im Jahr 2013. Vorbehaltlich positiver Ergebnisse der weiteren Funktionstests ist die Verkehrsfreigabe für das Wochenende 02./03. Februar 2013 geplant.

Die Funktionstests für die betriebstechnische Ausrüstung im nördlichen Tunnelbereich sind nicht betroffen und werden unverändert weitergeführt.

Zusätzliche Verkehrsbehinderungen ergeben sich durch diese erforderlichen Arbeiten nicht. Sie werden in Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 5 Uhr erledigt und fügen sich damit in die turnusmäßigen Wartungsarbeiten ein. Während dieser Zeit steht dem Verkehr je Richtung 1 Röhre mit je zwei Fahrstreifen zur Verfügung.

Die Nachbesserungsarbeiten im Rauchabzugskanal der Röhre 1 werden im Rahmen der sowieso noch bestehenden Röhrensperrung durchgeführt.“

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