Gesetz ist Gesetz – auch der Bebauungsplan Nienstedten 20. Er sieht seit vielen Jahren ein öffentliches Gehrecht für Fußgänger von der Christian-F.-Hansen-Straße vorbei am Elbschlösschen durch die kleine Parkanlage östlich der ehemaligen Neuen Mälzerei zur Elbchaussee vor. Jetzt wird es endlich nutzbar.
Leider ist dieses Wegerecht viele Jahre unzulässig eingeschränkt worden. Auf Initiative der SPD-Bezirksfraktion ist dieser Zustand nun geändert worden. „Ich bin sehr erfreut, dass es uns nun endlich gelungen ist, den Weg zu angemessenen Nutzungszeiten für die breite Öffentlichkeit erlebbar zu machen“, stellt Wolfgang Kaeser, Mitglied im Fraktionsvorstand, zufrieden fest.
Die kleine Parkanlage östlich der ehemaligen Neuen Mälzerei, dem jetzigen Firmensitz der Reederei Döhle, wurde seinerzeit mit großem Aufwand und viel Liebe in Anlehnung an die Pläne des Gartenkünstlers und Architekten Joseph Ramée gestaltet und ist in das Eigentum der Hermann-Reemtsma Stiftung sowie der Reederei Döhle übergegangen.
Gleichwohl sah der Bebauungsplan immer ein öffentliches Wegerecht für die Bürgerinnen und Bürger durch die Parkanlage vor. Leider hätte die Reederei Döhle und die Reemtsma-Stiftung über viele Jahre mit ihrem trickreichen Verhalten und juristischen Spitzfindigkeiten der Öffentlichkeit den Zugang zur Parkanlage erheblich erschwert, beziehungsweise unmöglich gemacht, fährt Wolfgang Kaeser fort.
„Unser konsequentes Drängen bei der Bezirksverwaltung, endlich dem Gesetz zu seinem Recht zu verhelfen, hatte jetzt Erfolg. Der Bürger hat jetzt verbindliche Zeiten, zu denen er Ramées Park auf dem Weg von der Christian-F.-Hansen-Straße zur Elbchaussee genießen und dort verweilen kann. Wir werden im Grünausschuss beantragen, dass diese Öffnungszeiten dem Bürger durch entsprechende Hinweistafeln bekannt gemacht werden“, fordert Wolfgang Kaeser.
Die Öffentlichkeit hat in der Sommerzeit von 7 Uhr bis Sonnenuntergang und in der Winterzeit von 7 bis 18 Uhr die Möglichkeit, sich in der Parkanlage aufzuhalten.