Gestern debattierte die Bürgerschaft über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes. Dazu der SPD-Abgeordnete Wolfgang Rose, Koordinator der SPD-Fraktion für die Kontakte mit den Gewerkschaften: „Im Wahl- und Regierungsprogramm hatten wir versprochen, die Personalvertretung wieder zu stärken. Und mit dem jetzt vorliegenden Entwurf kann man klar und deutlich sagen: die Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes wird ein weiterer Teil unseres Pakets ‚Versprochen und Gehalten‘, das wir den Bürgerinnen und Bürgern am Ende dieser Wahlperiode präsentieren können.“
Scharfe Kritik übt der SPD-Abgeordnete an der restriktiven Haltung von CDU und FDP: „Dass sich beide Fraktionen in Sachen Mitbestimmung so vehement sperren, ist absolut nicht nachvollziehbar und Ausdruck einer völlig rückwärtsgewandten Politik.“
Rose weiter: „Bei der Erarbeitung des jetzt vorliegenden Gesetzesentwurfs ist der Senat zurecht nach dem Prinzip ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ vorgegangen. Intensiv wurde mit den Gewerkschaften über viele Einzelthemen verhandelt, und zwar nicht top-down, sondern auf Augenhöhe. Jeder kleine oder große Vorschlag wurde ausdiskutiert und natürlich musste dabei in vielen Punkten auch ein Interessenausgleich erreicht werden. Insofern ist der Gesetzentwurf ein gründlich erarbeiteter Kompromiss, bei dem beide Seiten es sich in den Verhandlungen nicht immer leicht gemacht haben. Und natürlich gibt es bei einigen betroffenen Führungsebenen Befürchtungen, mehr Mitbestimmung würde zu größeren Hürden und weniger Effektivität führen. Und auch auf Gewerkschafts- und Personalratsseite gibt es in einzelnen Punkten noch weitergehende Forderungen. Wir werden diese Themen deshalb noch einmal in einer Expertenanhörung miteinander diskutieren. Aber meine Bitte und die Bitte meiner Fraktion an alle Beteiligten ist: Lassen Sie uns dafür sorgen, dass bereits die Beratung dieses Gesetzes in dem Geist erfolgt, den wir uns zukünftig auch für die Beteiligungs- und Verantwortungskultur in den Dienststellen des Öffentlichen Dienstes in Hamburg wünschen“, appelliert Rose.
Dazu gehören aus Sicht der SPD-Fraktion drei Grundsätze:
Erstens: Mitbestimmung ist ein wesentliches Element von Guter Arbeit. Sie steht nicht im Gegensatz zu Produktivität und Effizienz, sondern stärkt sie.
Zweitens: Wer einen leistungsorientierten Öffentlichen Dienst will, muss die Beschäftigten mit ins Boot holen, denn Modernisierung kann nur gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stattfinden.
Und drittens: Mitbestimmung und Mitverantwortung sind die Grundpfeiler unserer demokratischen Zivilgesellschaft. Dabei kommt dem Öffentlichen Dienst im Normativen wie im Kulturellen eine Vorbildfunktion zu.
Hintergrund:
Mit der grundlegenden Änderung des Personalvertretungsrechts im Jahr 2005 (Drs. 18/2240, 18/3263) wurden die Mitspracherechte der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in erheblichem Maße eingeschränkt. Unter dem Vorwand verfassungsgerichtlicher Vorgaben hatte die damalige CDU-Alleinregierung die Mitbestimmungstatbestände sowohl quantitativ als auch qualitativ beschnitten. Dabei sind Spielräume vorhanden, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Hamburg umzusetzen, ohne die Bedeutung der Personalräte gering zu schätzen. Die Forderung nach einer Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts war der erste Antrag der SPD-Fraktion in dieser Wahlperiode. Nach ausführlichen Prüfungen und Erörterungen hat der Senat nun der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf vorgelegt.