Ein Upgrade für die Ausbildung

Der Bundestag hat die längst überfällige Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU hatten die Reform im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Nun soll das neue Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der DGB Nord begrüßt das Reformpaket, sieht jedoch noch Handlungsbedarf.

„Das Reformpaket hat im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesbildungsministerium auf den letzten Metern noch deutlich dazugewonnen. Das ist vor allem ein Erfolg des lautstarken Drucks der Gewerkschaften. Für Auszubildende der dualen Berufsausbildung stellen wir erhebliche Forstschritte fest. Zum ersten Mal wird es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung geben. Weiterhin wird nun eine gesicherte Freistellung aller Auszubildenden, unabhängig vom Alter, für die Berufsschule gewährt. Damit dürfen nun auch volljährige Auszubildende nach einem langen Berufsschultag nicht mehr verpflichtet werden, in den Betrieb zurückzukehren“, stellt der stellvertretende Vorsitzende des DGB Nord Ingo Schlüter fest.

Bei der Freistellung vor Prüfungen greift der Gesetzgeber auf Erfolge von Gewerkschaften in Tarifverträgen zurück. Im Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie erkämpfte die IG Metall Küste in der letzten Tarifrunde 2018 die Freistellung vor Prüfungen.

Zu den weiteren positiven Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes gehört eine gesetzliche Klarstellung, dass Fachliteratur unter die Lernmittelfreiheit fällt und nicht von den Auszubildenden zu bezahlen ist.

Jedoch lässt die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes noch Handlungsräume offen, wie Bezirksjugendsekretär Friedrich Gottschewski feststellt: „Die Forderung nach einer Mindestausbildungsvergütung kommt ursprünglich von der DGB-Jugend Nord, doch die Höhe bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück. Arbeitgeber, die jetzt die Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro* zahlen werden, dürfen sich auch weiter nicht beschweren, dass sie kaum Ausbildungsinteressierte finden.“

Ferner konnte sich der Gesetzgeber nicht dazu entschließen, dass die Praxisphasen im Dualen Studium Teil des Berufsbildungsbildungsgesetzes werden. Dazu wurde jedoch immerhin ein gemeinsamer Prozess von Bund, Ländern und Sozialpartnern aufgesetzt, um das Thema voranzubringen. „Wir werden nicht locker lassen und weiter für Verbesserungen in der Ausbildung und im dualen Studium kämpfen.“, so Friedrich Gottschewski.

* Das Gesetz sieht nun eine Mindestvergütung von 515 Euro für das erste Ausbildungsjahr vor. Der Betrag wird schrittweise bis 2023 auf 620 Euro angehoben. Außerdem wird es daran anschließend eine automatische jährliche Anpassung an die bundesweite Durchschnittsvergütung geben.

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