Geschwisterkinder sollen künftig die gleiche Schule besuchen dürfen: Die SPD-Fraktion legt für die kommende Bürgerschaftssitzung einen Entwurf zur Änderung der Geschwisterkindregelung im Hamburger Schulgesetz vor.
Bislang wurden Kinder bei überangewählten Grundschulen nur dann bevorzugt in die Schule ihrer älteren Geschwister aufgenommen, wenn sie innerhalb der Anmeldeverbünde wohnten, in der diese Schule lag. Nun sollen Geschwister generell bevorzugt die Schule besuchen können, an der die ältere Schwester oder der ältere Bruder bereits angemeldet ist.
Lars Holster, Fachsprecher Schule der SPD-Fraktion: „Dass Geschwisterkinder die gleiche Schule besuchen, ist familienfreundlich und sollte konsequent und ausnahmslos ermöglicht werden. Mit der bisherigen Gesetzeslage gelingt dies nicht immer. Wir beantragen deshalb, die entsprechenden Bestimmungen des Schulgesetzes so zu verändern, dass die Regelung künftig für alle Geschwisterkinder gilt. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass das Verfahren rückwirkend zur laufenden Anmelderunde angewandt werden kann. So können die Geschwisterkinder weiterhin nach der pädagogisch und familienpolitisch sinnvollen Verfahrensweise die gleiche Schule besuchen.“