Eimsbüttel: Bürgerentscheid zur Bundestagswahl?

Mit Nachhilfe des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes hat nun das Bezirksamt Eimsbüttel – mit fünfmonatiger Verspätung – die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ in der Form bestätigt, in der es von fast 13.000 Eimsbütteler Bürgern unterzeichnet worden ist.

Damit endet eine ganze Serie von Versuchen des Bezirks, den Bürgerentscheid „Hände weg vom Isebek!“ [1] durch formale und juristische Tricks zu verhindern oder doch seiner wesentlichen Inhalte zu berauben. Bereits vor dem – laut Verwaltungs¬gericht rechtswidrigen – Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes vom 23.1.2009 und der anschließenden „Scheinübernahme“ des verfälschten Bürgerbegehrens¬textes durch die Bezirksversammlung am 26.2.2009 hatte es im September 2008 den Versuch gegeben, wichtige Teile des Bürgerbegehrenstextes einfach „verschwin¬den“ zu lassen.

Nach Erreichen des Drittelquorums am 29.8.2009 fehlte in der dann vorgeschriebe¬nen Öffentlichen Bekanntmachung des Bürgerbegehrens im Amtlichen Anzeiger vom 12. September 2008 [2] der sinngebende Begründungsteil des Bürgerbegeh¬renstextes, mit der konkreten Auflistung der von dem Bürgerbegehren abgelehnten Bau- und Rodungsmaßnahmen des Bezirks im Grünzug am Isebekkanal, nämlich:

– die Abholzung von Bäumen und Sträuchern bei der Instandsetzung des Geh- und Radweges zwischen Weidenstieg und Bundesstraße,

– die mit dem Bebauungsplan Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 vorgesehene Bebauung, Vermauerung und Privatisierung des Isebekufers, die Errichtung eines überdimensionierten Büro- und Geschäftsgebäudes vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke mit einer versiegelten Fläche bis an den Isebekkanal sowie den Bau einer Tiefgarage mit Zufahrt über die Straße Kaiser-Friedrich-Ufer, sowie

– die geplanten Ausbauten am Ende des Isebekkanals am Weidenstieg.

Erst nach Einspruch der Vertrauensleute mussten diese unterschlagenen, zentralen Textteile des Bürgerbegehrens ordnungsgemäß in einer korrigierten Öffentlichen Bekanntmachung vom 16.9.2008 im Amtlichen Anzeiger vom 19.9.2008 [3] nach¬träglich abgedruckt werden.

Auf diesen vollständigen und unverfälschten Text bezieht sich nun der durch OVG-Beschluss erzwungene Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 26.6.2009 [4], wie die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens mit Befriedigung fest¬stellen konnten. Mit dem Zustellungsdatum des Bescheids, dem 27.6.2009, begin¬nen auch die Fristen für den weiteren Ablauf des Bürgerentscheidverfahrens: Gemäß § 32 Absatz 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes [5] wird innerhalb von vier Monaten, also spätestens bis zum 27. Oktober 2009, „über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten [also bis zum 27. August 2009] unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den Vertrauens-leuten gebilligt wird“.

Am 27. September 2009 findet die Bundestagswahl statt, – eine gute Gelegenheit, den Bürgerentscheid „Hände weg vom Isebek!“ fristgemäß und kostengünstig durchzuführen.
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Weblinks zu den zitierten Texten:

1. Unterschriftenformular des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ vom 21.8.2009
http://www.isebek-initiative.de/uploads/dokumente/unterschriften/Buergerbegehren_Unterschriftenliste_080821d1.pdf

2. Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ vom 5.9.2008 im Amtlichen Anzeiger vom 12.9.2008, S. 1811
http://www.isebek-initiative.de/uploads/dokumente/background/AmtlAnz_080912_OeffBekanntmachg_BB-Isebek.pdf

3. Korrigierte Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ vom 16.9.2008 im Amtlichen Anzeiger vom 19.9.2008, S. 1840
http://www.isebek-initiative.de/uploads/dokumente/background/AmtlAnz_080919_OeffBekanntmachg_BB-Isebek_Korrektur1-und-2.pdf

4. Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes Eimsbüttel zum Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ vom 26.6.2009 (ohne Anlage)
http://www.isebek-initiative.de/uploads/dokumente/background/BezAmtEimsb_090626_Zulaessigkeitsbescheid.pdf

5. § 32 Bezirksverwaltungsgesetz
http://hh.juris.de/hh/BezVwG_HA_2006_P32.htm

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