„Eigentor“ – DGB kritisiert Unternehmerverband

UVNord gibt zu: Trotz Ausnahmen vom Mindestlohn kein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit

Als „klassisches Eigentor“ hat der Vorsitzende des DGB Nord die jüngste Äußerung des Hauptgeschäftsführers des UVNord, Michael Thomas Fröhlich, zum Mindestlohn bezeichnet: „Wenn die Arbeitgeber jetzt feststellen, dass es keinen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gegeben hat, dann fragt man sich, was die Ausnahme der Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn eigentlich sollte. Erst fordern die Unternehmer, dass sie den Langzeitarbeitslosen weniger als 8,50 Euro zahlen dürfen, dann stellen sie sie nicht ein. Das war offensichtlich nur ein Scheinargument, um Löcher in das Mindestlohngesetz zu reißen. Diese grottenschlechte Arbeitgeberkampagne sollte beendet werden – der Mindestlohn gilt, und er hat eine positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein“, sagte Uwe Polkaehn.

Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) für Schleswig-Holstein hat ergeben, dass es keine Jobverluste und explodierende Verbraucherpreise, sondern mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und mehr Kaufkraft durch den Mindestlohn gibt. Polkaehn: „Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Ausbeutung basieren, werden Stück für Stück vom Arbeitsmarkt verschwinden. Nun muss endlich auch der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit unterbunden werden.“ Die Studie zeige u.a., dass viele Beschäftigte, vor allem Frauen, in den unteren Einkommensbereichen dank des Mindestlohns mittlerweile nachweisbar deutlich mehr Einkommen haben.

UVNord-Geschäftsführer Fröhlich hatte jüngst laut Medienbericht erklärt, die Arbeitsmarktstatistik zeige, dass es nach Einführung des Mindestlohns keinen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gegeben habe. Die habe sich eher noch verfestigt. Die Frühjahrsumfrage unter den Unternehmen, die sein Verband im April vorstellen wolle, werde genau zeigen, welche Nachteile der Wirtschaft durch den Mindestlohn entstanden seien.

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