Man muss kein großer Prophet sein, um vorauszusagen: Da wird es mächtig zur Sache gehen. Die rechtsextreme DVU darf Sonntag im CCH ihre geplante Wahlveranstaltung abhalten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat heute eine entsprechende Anordnung erlassen. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar, die Rechtsextremen dürfen in Saal 6 tagen, und auf der Internetseite der DVU wird gejubelt.