Durchbruch für Pflegepersonal

In den Verhandlungen um das Krankenhausstrukturgesetz zwischen den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sowie den Bundesländern konnte eine Einigung über grundlegende Punkte erzielt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt sich erfreut, dass sie sich mit wesentlichen Forderungen durchsetzen konnte.

Dazu erklärt Hilde Matthais, die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion:

„Der Vorschlag, den bisherigen Versorgungszuschlag in voller Höhe durch
einen zweckgebundenen Pflegezuschlag zu ersetzen, wurde von allen
Vertragsparteien angenommen. Das ist ein gutes Signal für alle
Pflegekräfte. Neben dem bereits vereinbarten Pflegestellenförderprogramm
und der Expertenkommission, die erarbeitet, wie langfristig in- oder
außerhalb der DRGs Pflegepersonalkosten besser abgebildet werden können,
werden mit dem zusätzlichen Pflegezuschlag nun zielgenau jene Krankenhäuser
gefördert, die in mehr Pflegepersonal „am Bett“ investieren. Dafür hat
sich die SPD immer eingesetzt.

Einen weiteren Erfolg konnte die SPD-Bundestagsfraktion bei der
Übergangspflege erzielen. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf
pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in die
gesetzliche Krankenversicherung mit aufgenommen. Somit wird endlich die
bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer Behandlung und
pflegerischer Behandlung geschlossen.

Das schon bestehende Hygieneprogramm in Krankenhäusern wird mit der Reform
fortgeführt und noch ausgebaut. Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig
eingefordert, dass im Sinne der Patientinnen und Patienten die
Hygienevorschriften geschärft werden und die Krankenhäuser mehr Mittel
erhalten, um zusätzliches Hygienepersonal einzustellen. Wir sind sehr
zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten
Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der
SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der
Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von
Leistungen in allen Krankenhäusern.“

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