In der gestrigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses hat sich Senator Dräger erstmals zu Vorwürfen wegen der Vergabe eines Auftrages an die Roland Berger Strategy Consults geäußert. Für die GAL fasst deren wissenschaftspolitische Sprecherin Dr. Heike Opitz zusammen: „Ein Geschmäckle bleibt.“
Im Vorfeld war durch eine Reihe von Schriftlichen Kleinen Anfragen bekannt geworden, dass Senator Dräger persönlich der Vergabe dieses Auftrages in Höhe von 239.400 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zugestimmt hatte. Gestern wurde nun bekannt, dass er diesen Auftrag auch persönlich unterschrieben hatte, obwohl die Senatsantwort auf die Kleine Anfrage18/6563 das Gegenteil suggeriert.
Für die wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Heike Opitz ist dies ein Hinweis, dass dem Senat durchaus bewusst war, wie problematisch die Beteiligung von Senat Dräger am Vergabeverfahren war. Deshalb wurde versucht, diese Beteiligung herunterzuspielen „Ein Geschmäckle bleibt. Wir haben keine befriedigende Antwort auf die Frage erhalten, weshalb Senator Dräger nicht den politischen Anstand gewahrt und sich aus dem Verfahren zurückgezogen hat“, sagt Opitz.
Vielmehr hat die Befragung von Senator Dräger ergeben, dass es verschiedene Kontakte zwischen Senator Dräger und seinem ehemaligen Arbeitgeber auch während seiner Tätigkeit beim Northern Institut of Technology und seiner Zeit als Senator gab. Opitz: „Senator Dräger hat kein Gespür dafür, wann Interessenskonflikte auftreten können und wie damit umgegangen werden sollte.“
Opitz bewertet es als Erfolg, dass die Senatsvertreter und die Mitglieder der CDU-Fraktion bereit sind, über die Frage eines generellen Verhaltenskodexes zu diskutieren. Die GAL-Fraktion wird einen Vorschlag für einen solchen Kodex in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Opitz hofft dabei, dass es möglich sein wird, unter den Fraktionen Einvernehmen zu erzielen. Auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, der Senat hätte von sich aus einen Vorschlag unterbreitet, wird nun in der Bürgerschaft über solche Richtlinien diskutiert werden. Der Fall Dräger muss Anlass sein, einheitliche Standards für den Umgang mit Interessenskonflikten festzulegen“, so Opitz.