Dräger beauftragt seinen Ex-Chef

Aus der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (hier als PDF) der Abgeordneten Dr. Heike Opitz, wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 18/6563) ergibt sich, dass die Behörde für Wissenschaft und Forschung in dieser Legislaturperiode bereits 15-mal eine Unternehmensberatung mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro beauftragt hat.

Die Antwort des Senats (hier als PDF) ergab: Die zweithöchste Vergabe in Höhe von 239.000 Euro ging dabei an den ehemaligen Arbeitgeber von Senator Dräger, die Roland Berger Strategy Consults, für eine Untersuchung für die „Talentstadt Hamburg“. Die Ausschreibung erfolgte jedoch nur eingeschränkt, d.h. es wurden verschiedene Unternehmensberatungen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Einen Interessenskonflikt vermag der Senat gleichwohl nicht zu erkennen.

Senator Dräger selbst war nur an zwei Auswahlentscheidungen beteiligt – u.a. an der Auswahl der Unternehmensberatung für das Projekt „Talentstadt Hamburg“.

Dazu erklärt Heike Opitz: „Es ist problematisch, dass ausgerechnet bei der Vergabe an den ehemaligen Arbeitgeber von Senator Dräger nur eine eingeschränkte Ausschreibung erfolgte. Dass der Senat hier keinerlei Interessenskonflikt sieht, ist sehr bedenklich.“ Opitz fordert den Senat auf, seine Verhaltensmaßstäbe in solchen Fällen offenzulegen.

„Aus meiner Sicht darf sich der betreffende Senator nicht an der Auswahl eines Auftragnehmers beteiligt, wenn sein ehemaliger Arbeitgeber unter den Bewerbern ist“, sagt Opitz. Unabhängig davon kritisiert Opitz auch den der Inhalt des Auftrags. Roland Berger soll eine Marktforschungsanalyse für die „Talentstadt“ erstellen und 2.700 Studierende und Berufstätige in Deutschland, Polen, Russland und China befragen, um ihre Standortwahlfaktoren zu erfassen. „Das ist Unsinn. Es wäre es besser, das Geld für die in Hamburg vorhandenen Talente zu investieren, um sie hier zu halten“, sagt Opitz .

Ob die Rechtsauffassung der Behörde zutrifft, dass nur in einem einzigen Fall eine öffentliche Ausschreibung erfolgen musste, hält Opitz für zweifelhaft. Auch die fehlenden Ausschreibungen bei Vergaben an das HIS-GmbH und das CHE hält Opitz für bedenklich. „Es ist zu hoffen, dass die BWF hier tatsächlich die vergaberechtlichen Kriterien genau geprüft hat und die Verfahren ohne Ausschreibung nicht zu einem Bumerang für die Stadt Hamburg werden“, so Opitz.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.