Dräger beauftragt Ex-Arbeitgeber

Durch die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 18/6563) der wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion Dr. Heike Opitz wurde bekannt, dass im Rahmen des Senatprojektes Talentstadt der ehemalige Arbeitgeber von Senator Dräger, die Roland Berger Consults, mit einem Gutachten mit einem Auftragsvolumen von 239.400 Euro beauftragt wurde. Nun stellt sich heraus, dass Senator Dräger an der Vergabe nicht nur beteiligt war, sondern dass er Vorsitzender der Lenkungsgruppe war, die den Auftrag vergab.

„Das ganze Ausmaß der Beteiligung von Senator Dräger kommt kleckerweise ans Licht. Das Talentstadt-Gutachten wird immer mehr zu einem Fall von Vetternwirtschaft, aus dem endlich Konsequenzen gezogen werden müssen“, sagt Heike Opitz.

Einen Interessenskonflikt kann Senator Dräger bis heute nicht erkennen. Aus aktuellen Äußerungen von Senator Uldall geht jedoch hervor, dass solche Interessenskonflikte von anderen Senatoren sehr wohl erkannt und anders gelöst werden. Senator Uldall hatte zur Vermeidung von Interessenskonflikten eine Dienstanweisung erlassen, ihn mit keinem Vorgang zu befassen, der seinen ehemaligen Arbeitgeber betrifft.

Heike Opitz fordert daher den Senat auf, endlich einen einheitlichen Verhaltenskodex zur Vermeidung von Interessenskollisionen zu schaffen. Opitz: „Die Beispiele von Senator Dräger und Senator Uldall zeigen, dass im Zusammenhang mit früheren beruflichen Tätigkeiten Interessenskonflikte bestehen können. Diese dürfen nicht abhängig von der individuellen Einsichtsfähigkeit nach persönlichem Gutdünken gelöst werden. Hier sind einheitlichen Standards notwendig.“

Das bekannt gewordene senatsinterne Gutachten, das nach einem Medienbericht den Auftrag an die Roland Berger Consults als überflüssig bezeichnet, kommentiert Opitz: „Hamburg braucht kein besseres Marketing, sondern bessere Bedingungen an den Hochschulen. Nur so können Talente in Hamburg gehalten werden. Es ist sehr zu hoffen, dass diese Erkenntnis und die Kritik an dem Konzept Talentstadt nun auch in den Planungen des Senates Berücksichtigung findet.“

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