Der Streit um die Bäderregelung in Schleswig-Holstein könnte in den nächsten Wochen beigelegt werden. Das Sonntags-Shopping in Ferienorten wird deutlich eingeschränkt.
Politik, Kirchen und Verbände arbeiten offenbar an einem Kompromiss, wie die Kieler Nachrichten berichten. Mit ihm würde das Sonntags-Shopping in Ferienorten deutlich eingeschränkt. Umstritten sind die Details der neuen Regelung, etwa die Frage, in welchem Zeitraum des Jahres Geschäfte öffnen dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung ist das Sonntags-Shopping fast das ganze Jahr (15. Dezember bis 31. Oktober) erlaubt. „Ein Kompromiss wird beinhalten müssen, dass die Geschäfte an weniger Sonntagen im Jahr geöffnet haben dürfen“, sagt SPD-Verhandlungsführer Peter Eichstädt. Klar scheint bereits, dass die Geschäfte künftig an den Sonntagen im Januar und Februar geschlossen bleiben und spätestens im April öffnen dürfen.
Gefeilscht wird um den März. „Wir dürfen Ostern nicht vergessen“, betont der Handelsexperte der IHK Schleswig-Holstein, Björn Ipsen. Die Feiertage lägen manchmal im März, bescherten den Ferienorten viele Urlauber und gute Umsätze. Mit demselben Argument pocht die Ferienbranche darauf, die Geschäfte zum Jahresausklang öffnen zu lassen.
Auch bei den Öffnungszeiten ist die Regierungskoalition den Kirchen entgegengekommen. Die derzeitige Verkaufserlaubnis (bis zu acht Stunden) soll eingedampft werden, möglicherweise auf fünf oder sechs Stunden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) wird am Runden Tisch des Wirtschaftsministers zur Neuordnung der Bäderreglung in Schleswig-Holstein auf Vereinbarungen pochen, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Kirchen als auch denen der Urlauber und Gewerbetreibenden Rechnung tragen. „Nach Lage der Dinge kann das nur ein Kompromiss sein, der die Zeitfenster für Ladenöffnungen an Sonntagen modernisiert und umbaut. Bei diesem schwierigen Thema gilt für die Gewerkschaften der Grundsatz: So oft wie nötig, so selten wie möglich. Ich gehe davon aus, dass die Koalitionsvereinbarung gilt. Wir freuen uns auf den Dialog“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.
„Umfragen zeigen immer wieder: Die große Mehrheit der Bürger will keine generelle Sonntags-Öffnung. Für die Bäder machen wir Ausnahmen, um dem Tourismus und den Urlaubern zu helfen – das darf aber nicht grenzenlos zulasten der Arbeitnehmer gehen. Die Neuregelung muss klarere Grenzen ziehen und wieder mehr Ordnung schaffen“, so Polkaehn: „Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben. Das heißt: Die Zahl der Tage im Jahr, derzeit sind es rund 320, muss auf ein vernünftiges Maß und Regel-Ausnahme-Verhältnis zurückgeführt werden. Für Verbraucher reicht es allemal aus, wenn am Sonntag ab 13 Uhr die Möglichkeit zum Einkaufen besteht. Und der „Warenkorb“ sollte wirklich nur das umfassen, was der Urlauber während des Urlaubs braucht – zum großen Shopping gibt es andere Gelegenheiten als den Sonntag. Zu einem guten Kompromiss gehört Interessenausgleich ohne juristische Großgefechte, auch mit den Kirchen. Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass dies möglich ist.“ Dort können die Läden in Bad- und Kurorten vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober zwischen 13 Uhr und 18 Uhr öffnen.