Dispozinsen: Gesetzentwurf geht nicht weit genug

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Verbraucherschutz bei der Inanspruchnahme des Dispokredits verbessert werden soll. Die darin vorgesehenen Maßnahmen gehen Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks jedoch nicht weit genug.

„Die Absicht der Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kontoüberziehungen zu treffen, begrüßen wir. Allerdings halten wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Beratungspflicht sowie die Verbesserung der Preistransparenz nur bedingt dafür geeignet, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig zu verbessern“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Bereits seit Jahren zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Inanspruchnahme des Dispokredits Zinssätze, die in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den Refinanzierungskosten der Kreditinstitute zu stehen scheinen. Aktuellen Untersuchungen zufolge verlangen nach wie vor zahlreiche Banken Dispozinsen im zweistelligen Bereich von ihren Kunden – und das, obwohl der für die Refinanzierung der Banken maßgebliche Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank bereits seit Dezember 2011 lediglich ein Prozent und weniger, aktuell sogar nur 0,05 Prozent beträgt. Bereits im Mai 2014 hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung daher aufgefordert, „eine gesetzliche Deckelung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses festzulegen, sofern die Banken nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine flächendeckende Korrektur der Zinssätze für Dispokredite und für geduldete Überziehungen vornehmen“. Ohne Erfolg, wie der heutige Kabinettsbeschluss zeigt.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Wir werden uns im anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat für eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite stark machen. Eine solche Regelung ist überfällig und notwendig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Zinssätzen wirksam zu schützen. Wir halten dabei einen Aufschlag von maximal acht Prozentpunkten auf den Drei-Monats-EURIBOR für angemessen.“

Bei dem Drei-Monats-EURIBOR handelt es sich um einen marktabhängig schwankenden Zinssatz, der die kurzfristigen Refinanzierungskosten der Banken widerspiegelt. Seit Ende April liegt dieser Zinssatz im negativen Bereich knapp unter null Prozent. Viele Banken nutzen den Drei-Monats-EURIBOR bereits als Referenzzinssatz für einige ihrer Dienstleistungen.

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