Heute wird der Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung in den Gemeinden entlang der Unter- und Außenelbe ausgelegt. Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, appelliert an die Kritiker des Vorhabens, auf Klagen zu verzichten und den Dialog zu suchen: „Wer den Ausbau der Elbe behindert, bringt Existenzen in Gefahr.“ Ein moderner Wasserweg sei auch ökologisch sinnvoll.
Die Weltwirtschaft befinde sich in einer ernsten Krise, so der DGB-Chef: „Vom Hamburger Hafen hängen 150.000 Arbeitsplätze und noch viel mehr in der nordostdeutschen Region ab. Für die Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig, dass der Elbausbau ohne weitere Verzögerungen erfolgen kann.“
Wo es örtlich noch Kritik gebe, sei der Dialog dem Prozessweg vorzuziehen, sagte Polkaehn. Die Modernisierung der Wasserwege sei auch ökologisch sinnvoll: „Container gehören aufs Schiff und nicht auf die Straße.“ Um die Ladung eines Frachters mit 9000 Standardcontainern ins Binnenland bringen zu können, seien rund 6000 LKW nötig: „Hamburg muss ein vollwertiger Containerhafen bleiben und auch Schiffe mit einer Stellplatzkapazität von 14 000 Standardcontainern (TEU) abfertigen können.“ Ohne Elbausbau hätten aber selbst Frachter mit einer Kapazität von 8000 bis 9000 TEU schon Probleme.
Polkaehn: „Befürworter wie Kritiker der Elbvertiefung tragen eine große Verantwortung. Es geht um Arbeitsplätze und Familien, in Hamburg, in Schleswig-Holstein, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern. Der gesamte Nordosten Deutschland braucht den Elbausbau – eine Anpassung der Fahrrinne und der Schutz der Deiche wie des ökologischen Lebensraums Elbe sind gemeinsam machbar.“
Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 Meter tiefgehende Containerschiffe soll den Hamburger Hafen für die Transportschiffe der neusten Generation zugänglich machen. Dabei werden auch Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt: etwa durch 15 Kompensationsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Elbe. Zur Deichuferunterhaltung wurde zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachen eine Neuregelung vereinbart. Nach Ende der Auslegung der Planunterlagen sind innerhalb eines Monats Klagen beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Vor Ablauf dieser Klagefrist wird mit den Vertiefungsarbeiten nicht begonnen werden.