Die Elbe sichern – von Geesthacht bis Cuxhaven

Hamburgs Innensenator Michael Neumann und die Innenminister von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Uwe Schünemann und Andreas Breitner, haben im Hamburger Rathaus das „Unterelbeabkommen“ unterzeichnet, das die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten Hamburgs auf der Elbe von Schnackenburg bis in das Mündungsgebiet hinein regelt.

Die neue Vereinbarung ersetzt das „Elbeabkommen“ von 1974 und sieht vor, dass sich das von Hamburg zu betreuende Gebiet verkleinert. Die Hamburgische Wasserschutzpolizei wird künftig für eine ca. 140 km lange Strecke auf der Elbe von der Schleuse Geesthacht bis in den Elbmündungsbereich hinein zuständig sein.

Der Bereich der Mittelelbe (von der Schleuse Geesthacht bis Schnackenburg) wird dagegen künftig auf Basis einer gesonderten Vereinbarung der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch die Wasserschutzpolizei Niedersachsens betreut.

Hamburg hat dadurch die Möglichkeit, sich auf den für die Wirtschaft der Stadt bedeutenden Wasserweg der Unterelbe zu konzentrieren und den nach Hamburg führenden Seeschiffsverkehr mit ca. 11.000 Seeschiffen durch hamburgische Vollzugskräfte zu betreuen. Demgegenüber kann die bisherige Außenstelle des Wasserschutzpolizeikommissariats (WSPK) 3 in Lauenburg aufgegeben werden. Die bisher dort tätigen zehn Polizeivollzugsbeamte sollen künftig an den Wasserschutzpolizeikommissariaten in Hamburg eingesetzt werden.

Das Unterelbeabkommen sieht vor, dass Schleswig-Holstein 26 Prozent und Niedersachsen 34 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro übernimmt. Es bedarf noch der Ratifizierung durch die Hamburgische Bürgerschaft.

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