Das Rentenpaket I stoppt den automatischen Renten-Sinkflug und sichert das Rentenniveau vorerst bei mindestens 48 Prozent: ein erster Erfolg der DGB-Rentenkampagne. Trotzdem bleibt aus Sicht des DGB beim Rentenpaket noch einiges zu verbessern. Eine Übersicht.
Seit Kurzem liegt der Referentenentwurf des „Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vor (Rentenpaket I).
Die Rentenkampagne des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften habe damit „einen ersten handfesten Erfolg zu verzeichnen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Das vom Bundesarbeitsminister vorgelegte Rentenpaket I sichert das Rentenniveau vorerst bei wenigstens 48 Prozent. Damit wird endlich der automatische Renten-Sinkflug gestoppt, und zwar per Gesetz.“
Aus Sicht des DGB gibt es viele positive Punkte im Rentenpaket – und trotzdem muss noch einiges verbessert werden. Das ist der Tenor einer Stellungnahme zum Referentenentwurf, die der DGB jetzt vorgelegt hat. Einige Beispiele:
Die Rentenanpassungsformel bleibt unverändert – obwohl der Koalitionsvertrag etwas anderes vorsah
Das Rentenniveau soll zunächst bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden. Das sei „ausdrücklich zu begrüßen“, so der DGB in seiner Stellungnahme. Aber: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sah eigentlich vor, die so genannte Rentenanpassungsformel zu ändern. Damit wäre der grundsätzliche mathematische Mechanismus geändert worden, so dass sich das Rentenniveau nachhaltig stabilisiert. Das wäre aus Sicht des DGB der richtige Weg gewesen. Mit dem Rentenpaket I soll das Rentenniveau zwar auch stabilisert werden – allerdings „nur“ durch eine weitere Schutzklausel und Ausnahmeregel von der weiterhin unveränderten Rentenanpassungsformel.
Die Forderung des DGB ist klar: „Der DGB fordert, die Rentenanpassungsformel zu ändern, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, so dass die Anpassungsformel aus sich selbst heraus das Ziel eines stabilen Rentenniveaus erreicht. Dies wäre auch eine glaubwürdigere Grundlage für die Arbeit Rentenkommission“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Beitragssatz wird gedeckelt – das wälzt Belastungen auf die Beschäftigten ab
Der Entwurf sieht eine so genannte doppelte Haltelinie vor: Zum einen soll das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Zum anderen sollen die Beiträge zur Rentenversicherung bis 2015 nicht über 20 Prozent steigen. Was unter Umständen erst einmal gut klingt, hat einen Pferdefuß: „Ein Beitragssatz-Deckel, der nicht flexibel ausgestaltet ist, führt beim Erreichen unweigerlich zu einer Diskussion um Leistungskürzungen. Mit einem Beitragsdeckel werden die Kosten auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Der DGB fordert daher, keinesfalls die geltende Grenze bis 2025 von 22 Prozent noch weiter abzusenken.
Renten wegen Erwerbsminderung
Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrenten sollen die so genannten Zurechungszeiten verlängert werden. Der DGB begrüße das sehr, so die Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes zum Rentenpaket. Denn: „Bezogen auf einen Versicherungsbeginn mit dem 17. Lebensjahr und einer Erwerbsminderung vor dem 62. Lebensjahr entspricht die nun vorgesehene Verlängerung der Zurechnungszeit einer weiteren Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um mindestens 7,5%. Wenn die Zurechnungszeit 2031 auf 67 Jahre gestiegen ist, entspricht dies sogar einer Anhebung gegenüber heute von 10,5%.“
Allerdings erfüllt der Entwurf des Rentenpakets I nicht die langjährige Forderung des DGB, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten endlich abzuschaffen. Außerdem sind im Entwurf „keine Leistungsverbesserung für den Bestand vorgesehen“, kritisiert die DGB-Stellungnahme. Heißt: Wer heute bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommt, profitiert nur bedingt.
Weitere Kritikpunkte des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Rentenpaket I:
Die so genannte Mütter-Rente sei „in dieser Form verfassungsrechtlich bedenklich und wieder falsch finanziert“. Der DGB kritisiert unter anderem, dass die zusätzlichen Rentenpunkte für Mütter erneut „voll aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen“ – und nicht aus Steuermitteln.
Das Rentenpaket I soll Menschen mit niedrigeren Löhnen bei den Sozialbeiträgen entlasten. Grundsätzlich gut – doch dafür sollen die so genannten Midi-Jobs (Gleitzone) ausgeweitet werden. Der DGB erkenne zwar an, dass das Bundesarbeitsministerium „nach Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sicherstellen will, dass bei den hiervon profitierenden Niedrigverdienenden tatsächlich etwas ankommt“, heißt es in der Stellungnahme. „Allerdings hält der DGB die Ausweitung der Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) für kein probates Mittel, zumal hier Fehlanreize im Arbeitsmarkt in Richtung auf den Niedriglohnbereich nicht auszuschließen sind.“