Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der DGB Hamburg den Senat und die Unternehmen zu mehr Anstrengungen bei der Frauenförderung auf. Gesetzlicher Mindestlohn, gleiche Bezahlung von Männern und Frauen, Rechtsanspruch auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit und mehr Frauen in Führungspositionen – das sind die konkreten Forderungen.
Die frauenpolitische Sprecherin des DGB Hamburg, Petra Heese, hat den Senat dazu aufgerufen, konkrete Forderungen zu den Bereichen Frauenförderung und Familienfreundlichkeit innerhalb von Betrieben in das Hamburgischen Vergabegesetz aufzunehmen: „Der Senat hat die Chancen durch konkrete Forderungen im Vergabegesetz Standards bei Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen einzufordern. Leider ist das bisher nicht berücksichtigt. Dabei zeigen aktuelle Umfragen wie die vom Monitor Familienleben, dass familienfreundliche Maßnahmen in Firmen für Beschäftigte genauso wichtig sind wie das Gehalt. Für familienfreundliche Arbeitsbedingungen würden Beschäftigte mit kleinen Kindern sogar ihren Arbeitgeber wechseln.
Der DGB Hamburg begrüßt, dass der Senat im Rahmen des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms eine Gleichstellungsförderungsregel für das Vergabegesetz vorsieht.“, so Petra Heese, „auch jenseits der öffentlichen Aufträge verlangen wir von den Unternehmen, mehr Wert auf Frauenförderung und Familienfreundlichkeit zu legen.“
Heese weiter: „Frauen befinden sich in Deutschland auf der Überholspur: Sie erreichen heute ebenso erfolgreich Berufs- und Bildungsabschlüsse wie Männer; häufig schneiden sie sogar besser ab. Aber auf dem Arbeitsmarkt werden sie ausgebremst: Aus familiären Gründen unterbrechen sie häufig ihre Erwerbsphase, arbeiten öfter in Teilzeit und verdienen selbst auf gleichen Positionen weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Folge: Nur selten können Frauen mit ihrem Einkommen auf eigenen Beinen stehen, eine Familie ernähren oder gar eine angemessene Alterssicherung aufbauen. So hinkt die Entwicklung in Deutschland und Hamburg bei der Gleichstellung von Frauen hinterher.“
Am Internationalen Frauentag setzen die Gewerkschaften deswegen ein Zeichen! Wir fordern:
– einen gesetzlichen Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro/ Stunde als Lohnuntergrenze einzuführen und alle Arbeitsverhältnisse ab der ersten Arbeitstunde sozial abzusichern, weil Frauen besonders häufig zu Dumpinglöhnen und in prekärer Beschäftigung arbeiten.
– die Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten;
– einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, damit Frauen ihre Stundenzahl
wieder aufstocken können, um ihre Einkommen zu steigern und ihre Aufstiegschancen zu verbessern;
– mehr Frauen in Führungspositionen, damit Frauen Vorbilder sein können und die männlich geprägte Anwesenheitskultur in der Arbeitswelt hinterfragt wird.