DGB zum Entgeltgleichheitsgesetz

Manuela Schwesigs Gesetz für gleiche Löhne und Gehälter: Gegen Heimlichtuerei, für Transparenz

Die Gewerkschaften fordern, dass im Norden auch kleinere und mittlere Unternehmen Transparenz über ihre Löhne und Gehälter herstellen sollen. „Dann würde klar, dass es für die Frauen noch einen riesigen Nachholbedarf gibt. Heimlichtuerei motiviert niemanden“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord). Die Gesetzesinitiative zur Entgeltgleichheit von Bundesfamilienministerin Schwesig weise ich die richtige Richtung, aber sei erst ein Anfang auf dem Weg zu vollkommener Gleichstellung in Betrieb und Alltag. Daher sollten die norddeutschen Koalitionsabgeordneten auf Nachbesserungen drängen.

Die Bundesfamilienministerin bis Ende 2016 ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ durchsetzen. Alle Beschäftigten und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst des Bundes sollen demnach ein individuellen Anspruch auf Auskunft erhalten. Unternehmen ab 500 Beschäftigte werden demnach verpflichtet, ihre Entgeltstruktur auf Benachteiligung zu prüfen, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen und darüber zu berichten. Nach Berechnungen des DGB würden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weniger als ein Prozent der Betriebe unter diese Regelung fallen.

Uwe Polkaehn: „Frauen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als die Männer. Die meisten Minijobber sind weiblich. Das wird auch zu katastrophalen Renten im Alter führen. Es ist gut, dass Ministerin Schwesig diesem Skandal nicht zusehen will. Kluge Arbeitgeber schaffen Transparenz, um so auch Mitarbeiter zu motivieren. Doch die Maßnahme der Koalition ist nur ein erster Schritt – gerade im Norden würden viele Beschäftigte gar nicht davon profitieren, weil es hier besonders viele Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten gibt. Entgelttransparenz in der Privatwirtschaft kann vor allem durch verbindliche Verfahren bei der Bewertung von Arbeitsanforderungen und eine Ausweitung der Mitbestimmung erreicht werden. Betriebsräte können am besten darauf achten, dass Frauen nicht ins Hintertreffen geraten und auch in Führungspositionen gelangen. Die norddeutschen Arbeitgeber sollten ein positives Verhältnis zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern entwickeln, denn sie machen sich damit auch attraktiv für Fachkräfte. Entgelttransparenz ermöglicht, die Löhne und Einkommen der Frauen auf breiter Front nach oben zu schieben. Diese Verpflichtung muss aber auch in kleineren und mittelständischen Betrieben gelten, denn Großunternehmen gibt es im Norden bekanntlich eher selten. Nur wer informiert ist, kann einen Gehaltsvergleich anstellen, eigene Forderungen formulieren und gemeinsam mit der Gewerkschaft durchsetzen.“ Schon durch den gesetzlichen Mindestlohn habe sich für viele Frauen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein die Einkommenssituation verbessert.

Der DGB stellt immerhin mit dem Lohnspiegel des WSI ein Instrument zur Verfügung, das Löhne vergleichbar macht.“ Der Lohnspiegel ist im Internet auch zu finden unter www.nord.dgb.de („Checken Sie Ihr Gehalt!“).

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