DGB zu Überstunden: Zahlt fair, stellt ein!

„Die Arbeitgeber im Norden müssen sich endlich aus ihren rechtsfreien Räumen herausbegeben, Überstunden ordentlich bezahlen, Tarifverträge einhalten, unbefristete Neueinstellungen vornehmen und ihre Auszubildenden ordentlich behandeln. Es darf nicht sein, dass Mehrarbeit auf keinem Lohn- und Gehaltszettel auftaucht und in hochrentablen Unternehmen mit Null Euro und Null Cent bei den Personalkosten zu Buche schlägt. So etwas gehört sich nicht in einer der stärksten Volkswirtschaften der Welt“, sagt Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.

Die ausufernde Arbeitszeit werde für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Problem.

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden im letzten Jahr von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 816,2 Millionen bezahlte und 997,1 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet.

· In norddeutschen Unternehmen werden jährlich Millionen von Arbeitsstunden ohne Entlohnung geleistet.

· Zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten pro Woche länger, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

· Auch mehr als jeder dritte Auszubildende muss regelmäßig Überstunden leisten, im Hotel- und Gaststättengewerbe geschieht dies noch häufiger und vielfach ohne Entlohnung und Freizeitausgleich.

· Auch minderjährige Azubis im Norden müssen regelmäßig mehr als 40 Wochenstunden leisten – ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.

· Besonders dreist geht es in Firmen ohne Betriebsrat zu.

Auch der Druck durch Überstunden ist nach DGB-Erhebungen mitverantwortlich dafür, dass immer mehr Beschäftigte über die Belastungssituation in ihren Betrieben klagen:

· Die Mehrheit der Beschäftigten beklagt, dass sie sehr häufig oder oft gehetzt arbeiten und seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten muss.

· 49 Prozent der Beschäftigten geben an, sie seien innerhalb eines Jahres wiederholt auch dann zur Arbeit gegangen, wenn sie sich „richtig krank fühlten“.

· Nur 42 Prozent der Beschäftigten gehen davon aus, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen bis zur Rente durchhalten werden.

Wie jeder Zahlungsanspruch kann auch Überstundenvergütung eingeklagt werden, dabei helfen die Gewerkschaft und der DGB-Rechtsschutz. Eine detaillierte Dokumentation der geleisteten Arbeit ist zwingende Voraussetzung dafür, im Überstundenprozess überhaupt eine Chance zu haben. Eine Begrenzung setzt das Arbeitszeitgesetz, dass eine werktägliche Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden vorsieht. Jede Stunde, die darüber hinaus vom Arbeitgeber angeordnet wird, muss nicht gearbeitet werden. Eine interessante Neuerung stellt in diesem Zusammenhang das Mindestlohngesetz dar. Der Stundenlohn darf nämlich nicht unter 8,50 Euro liegen. Führt die Mehrarbeit dazu, dass der Lohn unter diese Grenze sinkt, kann man eine Mehrvergütung verlangen, so dass insgesamt wieder ein Lohn von 8,50 Euro erreicht wird.

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