DGB: Schlupflöcher schließen

Das Bundesarbeitsministerium hat den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Er sieht unter anderem eine Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate sowie eine schärfere Prüfung von Arbeitsverhältnissen bei Werkverträgen vor.

Der Entwurf soll Anfang nächsten Jahres in den Bundestag gehen und dort dann als Gesetz beschlossen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) erwartet Verbesserungen für Tausende von Beschäftigten im Norden, die bisher in tagelöhnerähnlichen, unsicheren und unwürdigen Jobs angestellt sind. Die Gewerkschaften hatten den Missbrauch von Werkverträgen in zahlreichen norddeutschen Unternehmen und Subunternehmen wiederholt kritisiert.

„Bisher gliedern Unternehmen zunehmend auch normale, regelmäßig anfallende Arbeit per Werkvertrag an Fremdfirmen aus. Oft wird der Missbrauch in langen Subunternehmerketten organisiert – die Skandale reichen von Flensburg bis Wismar, von Papenburg bis Kiel. An acht Kriterien soll künftig geprüft werden, ob in Wahrheit feste Arbeitsverhältnisse beim Stammbetrieb vorliegen. Die Abgrenzung von Werkverträgen und Soloselbstständigkeit wird klarer geregelt. Aber um umfassend gegen Lohndumpingstrategien vorgehen zu können, müssen die Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte deutlich erweitert werden. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich vor, dass Unternehmen sie über Werkverträge informieren müssen. Das reicht nicht aus“, so Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Er erinnerte an die Ausbeutung von Werkvertragsarbeitern in Wismar: “ Sieben-Tage-Woche, Maloche von 10 bis 14 Stunden täglich, am Ende sogar ohne Lohn, Schimmel an der Decke, Wasser am Boden, eine Dusche im Keller für 23 Menschen – in dieser Arbeitswelt tun sich Abgründe auf. Nach vielen Jahren der Deregulierung muss die Arbeit jetzt neu geordnet und mit festen Leitplanken versehen werden. Ziel ist das unbefristete und sozialversicherte Arbeitsverhältnis, mit einem Tarifvertrag und fairen Löhnen. Das heißt: Die Scheinwerkverträge, die es heute noch gibt, darf es morgen nicht mehr geben.“

Regelungen zur Höchstüberlassung und zur gleichen Bezahlung in Leiharbeit sind nach Auffassung des DGB ein erster, wenn auch noch unzureichender Schritt, um die Situation der Leiharbeitnehmer zu verbessern und den Missbrauch der Leiharbeit einzudämmen. Den Tarifvertragsparteien werden weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, so dass branchenspezifische Lösungen möglich sind. Die große Schwäche der Regelung liegt darin, dass Dauerarbeitsplätze weiterhin mit Leiharbeitnehmern besetzt werden können und so Stammbelegschaften verdrängt werden können. Nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden. Das ist ein riesiges Schlupfloch und unterläuft die gesetzgeberischen Absichten. Dass Werkverträge nicht mehr nachträglich mithilfe einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „auf Vorrat“ in Leiharbeit umgewandelt werden dürfen, erhöht das Risiko für „Schwarze Schafe“. Diejenigen, die solche Praktiken betreiben, werden so gestellt, als hätten sie keine Erlaubnis – ihre Arbeitnehmer gelten als Arbeitnehmer des Einsatzbetriebes. Längst überfällig und somit zu begrüßen ist auch das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Für mehr Rechtsklarheit sorgt auch die ausdrückliche Regelung, dass Leiharbeiter bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden. Dringend benötigt wird aber noch die Beweislastumkehr, die Arbeitnehmern und Betriebsräten helfen würde, ihre Rechte durchzusetzen und eine missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zu unterbinden.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.