DGB ruft zu Klagen gegen Arbeitgeber auf

Sie jobbte kostenlos – und das monatelang. Ihre Hoffnung: ein Ausbildungsplatz in einem Supermarkt. Schließlich verklagte die 19jährige Praktikantin ihren Arbeitgeber auf den entgangenen Lohn. Nun verurteilte das Arbeitsgericht Bochum den Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung in Höhe von 17.281,50 Euro (Az: 2 Ca 1482/13).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) hat heute die Praktikanten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, sich Ausbeuterpraktiken nicht bieten zu lassen und in solchen Fällen ihren Lohn einzuklagen. „Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist für alle Gewerkschaftsmitglieder da. Arbeitnehmer, Auszubildende und Praktikanten haben Rechte. Man muss sie kennen und einfordern“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Dass Praktikanten als billiger Arbeitskräfte missbraucht werden, ist eine lange und schäbige Praxis. Null-Euro-Jobs und das monatelange Spiel mit der Hoffnung auf Arbeit und Ausbildung treiben den Missbrauch auf die Spitze. Das Sklaventum ist abgeschafft und darf auch durch renditefixierte Unternehmensleitungen nicht wieder eingeführt werden.“

Ein Praktikum diene allein der Ausbildung und dem Kennenlernen, aber nicht als Ersatz für die Beschäftigung regulärer Arbeitskräfte zum Nutzen der Firma. Wer einen Praktikumsvertrag derart missbrauche, handle sittenwidrig, so Polkaehn: „Nicht selten fehlt in Praktika der Ausbildungscharakter. Immer öfter findet Ausbeutung der Arbeitskraft statt: Eine Vergütung ist entweder gering oder gar nicht vorhanden – auf Kosten der jungen Menschen und zum Schaden der sozialen Sicherungssysteme.“ Wichtig sei es, vom ersten Tag des Praktikums an Buch zu führen über geleistete Arbeiten – so sei der Nachweis vor Gericht am besten zu erbringen. Indizien für einen Missbrauch könnten zum Beispiel wiederkehrende Tätigkeiten oder die Form eines Aushilfsjobs sein.

Der DGB-Vorsitzende mahnte auch Politik und Regierung zur Aufmerksamkeit: Die Zuschüsse aus der sogenannten EU-Jugendgarantie würden von einigen Unternehmen dazu benutzt, junge Menschen unbezahlt als Praktikanten zu beschäftigen.

Die DGB-Rechtsschutz GmbH vertritt die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften in allen Rechtsfragen rund um den Arbeitsplatz. Hierzu gehört die Beratung, Unterstützung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen durch alle Instanzen. Die Tätigkeit ist für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kostenfrei.

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