Die Einführung von Verfahrensgebühren für Sozialgerichtsprozesse sowie die Einschränkung der Prozesskostenhilfe würde ausgerechnet die Schwächsten am härtesten treffen, sagt der DGB Hamburg und kritisiert den Hamburger Senat, der diesen Änderungen in Bundesratsdrucksachen offenbar zugestimmt hat.
„Gerade bei denjenigen, bei deren Klagen es um die Existenzsicherung geht – z.B. Arbeitslose, Rentner, Schwerbehinderte – Gebühren einzuführen und gleichzeitig den Zugang zur Prozesskostenhilfe zu erschweren, ist kaltschnäuzig. Viele werden durch diese Verschlechterungen ihr Recht zur Gegenwehr nicht wahrnehmen, also auch kein Recht bekommen“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.
Und weiter: „Erst kürzt man bei vielen Betroffenen mit Hartz IV die Sozialleistungen, überzieht sie mit immer neuen Einschränkungen und Pflichten, versäumt es aber, die ARGE personell ausreichend auszustatten. Und dann baut man auch noch teure Hürden für die Leistungsempfänger auf, die sich von ihren 345 Euro Regelsatz sowieso schon alles vom Munde absparen und denen das Geld fehlt, sich vor Gericht gegen unrechtmäßige Bescheide zu wehren.“ Damit führe sich der Sozialstaat selbst ad absurdum.
DGB-Rechtsschutz verzeichnet Zunahme an Sozialgerichtsfällen
Auf Grund der Einführung von «Hartz IV» in 2005 nahmen die Sozialgerichtsprozesse, die der DGB Rechtsschutz in Hamburg für seine Gewerkschaftsmitglieder geführt hat, im vergangenen Jahr im Bereich Arbeitslosengeld II (früher Arbeitslosenhilfe) um rund 15 Prozent zu, Tendenz steigend. Diese Fälle machten ca. 30 Prozent aller Sozialgerichtsfälle aus, die der DGB Rechtsschutz vor Hamburger Gerichten vertrat, gefolgt von Verfahren gegen Renten- (25 Prozent) und Unfallversicherungen (12 Prozent). In etwa 80 Prozent der Fälle konnten (Teil)Erfolge für die vertretenen Gewerkschaftsmitglieder errungen werden.