Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als Männer – im Bundesschnitt 22 Prozent. Die länderspezifische Gehaltsdifferenz („Gender pay gap“) beträgt in Schleswig-Holstein 16 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent und in Hamburg 25 Prozent.
Am 20. März 2015 finden deshalb überall in Deutschland Aktionen zum „Equal Pay Day“ statt: Das ist der Tag im Jahr, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden.
Im Mittelpunkt des diesjährigen Aktionstages steht das Thema Entgelttransparenz, die zu mehr Lohngleichheit führen soll. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) unterstützt das Vorhaben von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, mit einem „Gesetz zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern“ allen Beschäftigten das Recht einzuräumen, das Durchschnittsgehalt der Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit zu erfragen.
Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), fordert die Arbeitgeber auf, Entgelttransparenz und -gleichheit im betrieblichen Alltag zuzulassen und herzustellen: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Aufstiegschancen auch für die Frauen – auch im Jahr 2015 ist das leider immer noch nicht selbstverständlich. Die meisten Chefs sind Geheimniskrämer, wenn es um Löhne und Gehälter geht, sie fürchten ein gemeinsames Vorgehen aller Beschäftigten. Erst wenn die Frauen wissen, wie stark sie benachteiligt werden, können Sie konkrete Forderungen stellen, um das zu ändern. Entgelttransparenz schafft eine gute Möglichkeit, die Löhne und Einkommen der Frauen an die Euro-Beträge heran zu bringen, die die Männer schon lange erhalten.“
Ein Entgeltgleichheitsgesetz verpflichtet die Unternehmen, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und einen Entgeltbericht vorzulegen, der mindestens betriebsöffentlich ist. Die Verpflichtung dazu muss nach Auffassung der Gewerkschaften auch in kleineren und mittelständischen Betrieben bestehen, denn Großunternehmen gibt es im Norden eher selten.
Polkaehn: „Nur wer weiß, was andere verdienen, kann einen Gehaltsvergleich anstellen, eigene Forderungen formulieren und gemeinsam mit der Gewerkschaft durchsetzen. Der Equal Pay Day ist auch eine Aufforderung, sich zu organisieren. Denn eine Frau allein kommt schlechter voran – gemeinsam erreichen wir gute Tarifverträge und Entgeltgleichheit viel eher.“
Der gesetzliche Mindestlohn sei auch ein Beitrag, die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau zu verringern. Weil Frauen bislang besonders häufig unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde bekamen, werden Sie jetzt den Vorteil der Regelung in ihrem Geldbeutel spüren: Erfahrungen in Großbritannien haben gezeigt, dass sich dort infolge des Mindestlohns die Einkommensdifferenz immerhin um 4 Prozent verringert hat.
Der DGB stellt mit dem Lohnspiegel des WSI ein Instrument zur Verfügung, das Löhne allgemein vergleichbar macht. Der Lohnspiegel ist im Internet auch zu finden unter www.nord.dgb.de („Checken Sie Ihr Gehalt!“).