Der DGB hält das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU für „so nicht zustimmungsfähig“.
Die CETA-Verhandlungen müssten „wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden“, heißt es in einem Positionspapier des DGB. Vor allem das Investitionsschutzkapitel stößt beim Gewerkschaftsbund auf Kritik.
Verhandlungen wieder aufnehmen
„Dieser Text erfüllt nicht die Anforderungen der Gewerkschaften und ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Die Verhandlungen müssen wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden“, so das Resümee des DGB in einem Positionspapier zum Freihandelsabkommen CETA.
Problematischer Investitionsschutz, kein effektiver Schutz von Arbeitnehmerrechten, kein ausreichender Schutz öffentlicher Dienstleistungen
Der DGB habe seine Positionen „in den vergangenen Monaten immer wieder öffentlich kommuniziert und gegenüber der Bundesregierung, der EU-Kommission und den Parlamenten deutlich gemacht“. Der vorliegende CETA-Text erfülle die Anforderungen der Gewerkschaften nicht. „In keinem Fall darf es aus Sicht der Gewerkschaften spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten geben“, lautete eine der Forderungen des DGB.
Kritik übt der DGB deshalb vor allem an drei Aspekten des CETA-Textes:
– CETA enthalte „ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten“.
– CETA enthalte „keine effektiv durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten“.
– CETA verfolge „bei der Dienstleistungsliberalisierung einen Negativlistenansatz und schützt öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend“.
Änderungen noch möglich
Auch weitere Details des geplanten Abkommens sieht der DGB kritisch und betont in seinem Positionspapier: CETA ist nicht in Stein gemeißelt. „CETA ist mittlerweile ausverhandelt, aber noch nicht gültig. Änderungen können weiter vorgenommen werden“, heißt es im DGB-Positionspapier.