Zitiert!
„Im o.g. Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (324 O 406/12) hat der Antragsteller (Papst Benedikt XVI.) seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Damit ist das Verfahren beendet.“ Mitteilung des Hanseatischen Oberlandesgericht zur Antragsrücknahme im Verfahren Papst Benedikt XVI. gegen den TITANIC-Verlag GmbH & Co. KG wegen eines Titels der Zeitschrift