In Hamburg würde es mehr als 150.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser gehen, wenn der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelte. 156.967 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Minijobber liegen hier DGB-Berechnungen zufolge unterhalb dieser Verdienstgrenze. Durch den Mindestlohn hätte jeder dieser Betroffenen 2.085 Euro pro Jahr mehr in der Tasche – allein dies entspricht einem Kaufkraftzuwachs in Höhe von 327 Millionen Euro. Aber auch die Unternehmen und der Handel würden profitieren: Faire Arbeitgeber müssten kein Lohndumping unter die 8,50-Marke mehr befürchten.
Der Mindestlohn würde zudem die öffentlichen Haushalte entlasten, denn er würde auch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Einnahmen in den Sozialkassen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bei gleichzeitig geringeren Sozialausgaben (Arbeitslosengeld und Aufstockungen, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld) mit sich bringen.
Katja Karger, Vorsitzende des DGB Hamburg: „Hamburgs Arbeitnehmer und vor allem Arbeitnehmerinnen hätten sehr viel vom gesetzlichen Mindestlohn – nämlich mehr im Portemonnaie. Und das kommt letztlich allen zugute, denn die steigende Binnennachfrage belebt die Konjunktur. Deswegen gibt es für uns auch kein wenn und aber: Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn muss sofort her. In den Koalitionsverhandlungen darf es keine Verzögerungen oder Verwässerungen geben.“
Zum Hintergrund:
21 von 28 europäische Länder haben bereits einen Mindestlohn.
86 Prozent der Deutschen plädieren für die sofortige Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns.
Deutschland hat einen der größten Niedriglohnsektoren Europas. 22,2 Prozent der
Beschäftigten in Deutschland verdienten weniger als zwei Drittel des mittleren
Stundenlohnes (Boeckler-Institut/WSI).