Der Mindestlohn: Auch in Hamburg eine Erfolgsgeschichte

Weniger Minijobs, mehr sozialversicherte Arbeitsplätze: Zum ersten Mal seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns liegen nun belastbare Daten über die geringfügige Beschäftigung und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für den Monat März auf Länderebene vor.

Zum ersten Mal seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns liegen nun belastbare Daten über die Entwicklung von geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Hamburg vor. Danach stand einem Rückgang der geringfügigen Beschäftigung im gewerblichen Bereich von -3.504 Beschäftigten einem Aufbau von 14.175 Arbeitsplätzen im sozialversicherungspflichtigen Bereich gegenüber (Zahlen für den März 2015).

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Der Mindestlohn ist keine Job-Bremse, sondern ein Turbo für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Reguläre Arbeitsverhältnisse anstelle von Minijobs bedeuten eine bessere Absicherung für Arbeitnehmer/innen. Ein absolut positiver Effekt! Wir gehen davon aus, dass gerade Frauen von dieser Entwicklung profitieren. Denn sie sitzen viel zu häufig in der Minijob-Falle.“

Nach den ausgewerteten Daten der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit und der Minijob-Zentrale war die Zunahme der im besonders vom Mindestlohn betroffenen Gastgewerbe besonders stark: Um mehr als 10 Prozent legten die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hier zu.

Lutz Tillack, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Hamburg: „Der Arbeitskräftebedarf im Gastgewerbe ist hoch und wächst immer weiter. Jetzt bildet sich das auch in den Zahlen ab. Von negativen Auswirkungen des Mindestlohns, zum Beispiel durch die vielzitierte Arbeitszeiterfassung, fehlt jede Spur. Im Gegenteil: Der Mindestlohn scheint die Beschäftigtenzahlen eher zu befeuern.“

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