Serrano aus Spanien, Parma aus Italien, Katenschinken – aus dem Norden: Die Bezeichnung „Holsteiner Katenschinken“ ist jetzt durch die EU geschützt. Regionale Produkte mit Qualitätssiegel sind zum Trend geworden.
Der „Holsteiner Katenschinken“ wurde in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind. Seltsam: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss lediglich mindestens einer dort stattfinden.
Der Herkunftsschutz biete einen umfangreichen europaweiten Schutz im Vergleich zu einer Individualmarke und schließe außerdem die Umwandlung in eine so genannte Gattungsbezeichnung, die von allen Betrieben auch außerhalb der jeweiligen Region genutzt werden könnte, generell und für alle Zeit aus, so das Landwirtschaftsministerium in Kiel.
Antragsteller für den „Holsteiner Katenschinken“ war der Verein Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller e.V., ein landesweiter Zusammenschluss von derzeit rund 20 Herstellerbetrieben, der sich am 27. April 2006 gegründet hatte. Die Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte am 12. Dezember 2006. Es schlossen sich umfangreiche Prüfungen auf deutscher und europäischer Ebene an.
Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden seit 1992 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene registriert. Mit dem „Holsteiner Katenschinken“ erlangt nach dem „Lübecker Marzipan“ (1996) und dem „Holsteiner Karpfen“ (2007) das dritte Erzeugnis aus Schleswig-Holstein den EU-Herkunftsschutz.
Weitere Informationen im Internet: www.holsteinerkatenschinken.de