Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Vortrag und Gruppenberatung der Verbraucherzentrale

Dienstag 3. November 2009, 18:30 bis 20:30 Uhr

Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg (am Hauptbahnhof, Behinderten-Parkplatz vor Kirchenallee 24), Vortragsraum (UG)

Referentin: Charlotte Henkel, Rechtsanwältin, Patientenberaterin

Privat krankenversicherte Rentner konnten bis Ende 2008 den Standardtarif wählen, den alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) anbieten mussten. Seit Mitte 2007 war dieser auch offen für Menschen, die gar nicht krankenversichert waren; und seit 1.1.2009 ist der neue Basistarif sogar zur Pflicht geworden – in beiden Fällen allerdings nur für Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden können. Bei allen drei Varianten sind der monatliche Beitrag und die Leistungen begrenzt auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es gibt jedoch viele Unterschiede zwischen diesen Tarifen.

Wir erklären in einem Vortrag mit Gruppenberatung diese Unterschiede, für wen diese Tarife sich lohnen, wer den Basistarif wählen kann bzw. muss und wie man das macht.

Kostenbeitrag: 15 €, für Paare 25 €

Anmeldung: bitte bis spätestens einen Tag vorher unter (040) 24832-108 oder Fax (040) 24832-290 oder E-Mail vortraege@vzhh.de

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