Die ARGE Hamburg und der Senat haben keinen Überblick zu den in Hamburg geltenden internen Regelungen für die fachliche und organisatorische Umsetzung von Hartz IV. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der GAL-Bürgerschaftsfraktion.
Dazu Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin GAL-Fraktion: „Diese Unwissenheit ist peinlich. Es ist mir rätselhaft, wie sich die Beschäftigten der ARGE an die geltenden Regeln halten sollen, wenn die Geschäftsführung nicht mal eine Auflistung der Vorschriften auf die Beine Stellen kann.“
Von außen ist die Rechtsanwendung der ARGE so kaum zu kontrollieren. „Das öffnet einer unterschiedlichen Auslegung der Vorschriften in den einzelnen Standorten Tür und Tor und führt zu Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten“, so Köncke.
Hintergrund der Kleinen Anfrage war eine Einigung der Bundesagentur für Arbeit mit der Wuppertaler Erwerbsloseninitiative Tacheles e.V.. Dem Informationsfreiheitsgesetz folgend werden jetzt alle bundesweit geltenden internen Regelungen zur Umsetzung von Hartz IV im Internet veröffentlicht.
Unter diese Einigung fällt zum Beispiel auch die bisher interne Wissensdatenbank zum SGB II. Mit diesem Schritt erfüllt die Bundesagentur zudem die Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten der Länder, grundsätzlich alle Verwaltungsvorschriften und Richtlinien in leicht zugänglicher Form zu veröffentlichen. Das gilt für alle verwaltungsinternen Regelungen, die nicht aufgrund ihres speziellen Inhalts offensichtlich der Geheimhaltung bedürfen.
Am 01. August ist angelehnt an die Bundesregelungen das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten und der Senat sollte dafür sorgen, dass dieses Gesetz kein Papiertiger bleibt. Köncke: „Die ARGE und der Senat müssen sich bewegen, um den Ruf der ARGE als kundenunfreundlichste Behörde Hamburgs endlich loszuwerden.“