Den Reichen werden Milliarden geschenkt

Die Vermögenssteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Das DIW Berlin hat nun errechnet, wieviel Geld seitdem den Reichen geschenkt wurde: Eine neue Vermögenssteuer würde demnach ein zusätzliches Steueraufkommen von mindestens 11,6 Milliarden Euro erzeugen – allein in Hamburg kämen rund 500 Millionen zusammen, Jahr für Jahr.

Mehrere Bundesländer, darunter auch Hamburg, stehen hinter einer Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensssteuer. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem jüngsten Wochenbericht: „Ein Basisszenario sieht eine Belastung von Privatpersonen (natürliche Personen) sowie von Kapitalgesellschaften und weiterer juristischer Personen mit einem einheitlichen Steuersatz von einem Prozent vor. Für Privatvermögen soll ein persönlicher Freibetrag von zwei Millionen Euro gewährt werden.“

Weil die Vermögen in Deutschland stark auf das obere Prozent der Bevölkerung konzentriert seien, ergebe sich trotz hoher persönlicher Freibeträge ein beträchtliches Einnahmepotential: Insgesamt verspreche die Vermögensteuer – unter Berücksichtigung von Anpassungs- und Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen – ein zusätzliches Steueraufkommen für die öffentlichen Haushalte von 11,6 Milliarden Euro. Steuerpflichtig wären demnach 143.000 Personen, die reichsten 0,2 Prozent der Bevölkerung, sowie 164.000 Unternehmen.

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte sind hohe Einkommen und Vermögen in den meisten EU- und OECD-Ländern steuerlich entlastet worden – so auch in Deutschland. In diesem Zeitraum sind die Unternehmens- und Vermögenseinkommen deutlich gestiegen, während die Lohneinkommen weit weniger starke Zuwächse aufwiesen. Gleichzeitig hat die Konzentration der Vermögensverteilung stark zugenommen.

Im internationalen Vergleich werden Vermögen in Deutschland niedrig besteuert. Das Aufkommen sämtlicher vermögensbezogener Steuern beträgt rund 0,9 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Das ist weniger als die Hälfte der Durchschnittsbelastung der OECD- oder der EU-Staaten.

Die Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschäftigen sich derzeit intensiv mit der Ausgestaltung einer wiederbelebten Vermögensteuer in Deutschland. Die Zielsetzung besteht zum einen in der Korrektur der immer ungleicheren Vermögensverteilung in Deutschland. Zum anderen geht es um die dringend notwendige Verbesserung der strukturellen Einnahmebasis der Länderhaushalte.

Die Erhebungskosten der neuen Steuer – d.h. die Befolgungskosten auf Seiten der Steuerpflichtigen und die Verwaltungskosten bei der Steueradministration – belaufen sich auf 1,8 Prozent des erzielten Aufkommens und liegen damit deutlich niedriger, als in der öffentlichen Diskussion bisweilen dargestellt.

Die Berechnungen des DIW zeigen, dass die Einführung einer zielgenauen Vermögensteuer möglich ist, die tatsächlich sehr reiche Personen in Deutschland trifft. Das Aufkommen stünde für dringend notwendige Investitionen zugunsten von Bildung und öffentlicher Infrastruktur in Deutschland zur Verfügung.

Die Beratungen der Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Ausgestaltung einer wiederbelebten Vermögensteuer sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand der Überlegungen sind u. a. noch die Höhe der Freibeträge und die Behandlung des produktiven Betriebsvermögens – unter striktem Ausschluss von missbräuchlichen Gestaltungen. Das Ziel der Beratungen besteht darin, einen Gesetzentwurf zur Wiederbelebung der Vermögensteuer als Initiative der Länder in den Bundesrat einzubringen.

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