Dauerstreik gegen Hamburgs größte Pflege-Firma

Früher gehörte das Unternehmen der Stadt, danach wurde es privatisiert, ab Montag wird es von den 1.600 Beschäftigten bestreikt: In 13 Einrichtungen von „Pflegen & Wohnen“ wird so für einen Tarifvertrag gekämpft.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) legt sich damit mit dem größten privaten Pflegeheimbetreiber in Hamburg an. Mit dem Streik sollen Geschäftsführung und Eigentümer gezwungen werden, mit ver.di wieder einen Haustarifvertrag abzuschließen. Der bisherige Tarifvertrag wurde vom Arbeitgeber zum 30.6.2011 gekündigt. Ende vergangenen Jahres hatte ver.di bereits mit mehreren Warnstreiks die Gesellschafter aufgefordert, ein Tarifergebnis mit der Geschäftsführung von Mitte November 2011 zu unterzeichnen. Dies wurde von den Eigentümern kategorisch abgelehnt.

Mit dem Arbeitskampf beginnen wird am Montag die Einrichtung Alsterberg. Am Donnerstag sind dann alle 13 Einrichtungen zum Streik aufgerufen. Bereits im Dezember sprachen sich 98 Prozent der ver.di Mitglieder für einen unbefristeten Erzwingungsstreik in dem Pflegeunternehmen aus.

Ziel des Erzwingungsstreiks ist der Abschluss eines Tarifvertrages, der den Beschäftigten eine Gehaltssteigerung sichert. Seit 2009 hat es in dem Unternehmen keine Lohnsteigerungen mehr gegeben. Weiterhin soll eine betriebliche Gesundheitsförderung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tarifvertrag vereinbart werden. ver.di ist zu Verhandlungen über strukturelle Veränderungen im Tarifvertrag bereit, lehnt jedoch eine Absenkung des Tarifvolumens ab.

Die Eigentümer des Unternehmens haben dagegen erklärt, die Tarifverhandlungen mit ver.di nicht mehr fortführen zu wollen, sondern mit dem Betriebsrat über eine betriebliche Regelung der Arbeitsbedingungen verhandeln zu wollen. Sie bezeichnen ver.di als einen betriebsfremden Akteur, der nach ihrer Auffassung nicht mit der Betriebskultur von PFLEGEN & WOHNEN zu vereinbaren sei.

Das steht für ver.di im Widerspruch zum Recht der Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren und den Abschluss eines Tarifvertrages zu fordern. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Arbeitsbedingungen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, nicht Gegenstand von betrieblichen Vereinbarungen sein können. Im Übrigen sieht das Gesetz auch ein Gebot der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Gewerkschaft im Betrieb vor. Im Widerspruch dazu steht die Verweigerungshaltung der Geschäftsführung und der Eigentümer. Nach Einschätzung der Gewerkschaft ver.di geht es den Eigentümern nicht um ernsthafte Verhandlungen, sondern um eine generelle ideologische Auseinandersetzung mit dem Ziel, die Gewerkschaft als Interessenvertretung der Beschäftigten aus dem Unternehmen zu verdrängen.

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